Auch der dritte Wurf ging daneben

08.03.2010

VDGN-Kritik am neuen Entwurf für Berliner Klimaschutzgesetz

Zum neuen Entwurf der Berliner Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Katrin Lompscher, erklärt der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Peter Ohm:

Der dritte Wurf von Frau Lompscher ging wieder voll daneben. Aus der Sicht der Berliner Eigenheimer, die zu den Hauptbetroffenen eines Klimaschutzgesetzes gehören werden, gibt es nur sehr wenige positive Veränderungen zu den ersten zwei Entwürfen. Frau Lompschers Gesetzeskonstrukteure setzen weiterhin auf Zwangsmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, die greifen sollen, wenn Heizsysteme ein Alter von 20 Jahren erreicht haben. Das würde fast flächendeckend die Eigenheimer im Osten Berlins treffen, die in den frühen 1990er Jahren ihre Heizungsanlagen ausgetauscht haben.

Die Möglichkeiten der Eigenheimer zur Nutzung alternativer Energiequellen bleiben sehr begrenzt. So müßten für die Nutzung der Sonnenenergie an vielen Stellen ökologisch wertvolle Bäume gefällt werden. Da Berlin sein Trinkwasser im eigenen Stadtgebiet fördert, fällt auch die Nutzung der Geothermie sehr oft aus. Denn in den Trinkwasserschutzzonen bekommt niemand eine Genehmigung für die nötigen Bohrungen. Auch die Nutzung der Umweltwärme mittels Wärmepumpen wirft im dicht bebauten Berlin große Probleme auf, da die Betreiber solcher Anlagen, den davon erzeugten Lärm weder sich noch ihren Nachbarn zumuten wollen.

Um die Ziele zu erreichen, die Frau Lompscher vorgeben will, werden also die meisten Eigenheimer zu baulichen Maßnahmen der Wärmedämmung gezwungen sein, die sie finanziell überfordern und die aufgrund langer Amortisationszeiten unwirtschaftlich sind. Da geht es ihnen nicht anders als dem Land Berlin, das als Grundstückseigentümer den Anforderungen des eigenen Gesetzes nicht wird genügen können. Als „kostengünstigste“ Möglichkeit bleibt den Eigenheimern noch, ihre Heizkessel vor Ablauf der 20-Jahresfrist auszutauschen. Damit würden in den meisten Fällen funktionsfähige Anlagen und wertvolles Eigentum vernichtet. Den Nutzen hätten vor allem die Heizungshersteller.

Alles in allem stellt die dritte Fassung des Gesetzentwurfs ein bürokratisches Monster dar. Seine Sprache ist ein furchtbares Behördenchinesisch, mit dessen Interpretation selbst Juristen und Verwaltungsexperten ihre Schwierigkeiten haben dürften. Kaum faßbar sind die nebulös formulierten Ausnahmeregeln, was eine Flut von gerichtlichen Auseinandersetzungen erwarten läßt.

Einsicht zeigte Frau Lompschers Senatsverwaltung immerhin, indem sie spezielle Vorhaben zur Einschränkung der Grundrechte aufgegeben hat. Glücklicherweise nicht mehr im Gesetzentwurf steht das ursprünglich vorgesehen Recht für Behördenvertreter, Privaträume ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluß kontrollieren zu dürfen.

Der VDGN ist überzeugt, daß die Berliner Eigenheimer sich nach Kräften bemühen werden, den Verbrauch fossiler Energieträger einzuschränken. Das geschieht schon aus Sorge um den eigenen Geldbeutel. Der Zwang zu schlagartigen Investitionen, die sich viele Eigenheimer nicht werden leisten können, führt aber zu enteignungsleichen Tatbeständen.