Anschlußbeiträge beim Abwasser in Thüringen ganz abschaffen

24.04.2009

VDGN zum Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtes

Zur Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtes, die Befreiung unbebauter Grundstücke von Beiträgen für den Anschluß an die Kanalisation und die Kappungsgrenzen für große Grundstücke als verfassungswidrig zu befinden, erklärt der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Peter Ohm:

Thüringen hatte mehrere Schritte in die richtige Richtung getan, indem es die Trinkwasserbeiträge abschaffte, die Kappungsgrenzen bei Anschlußbeiträgen fürs Abwasser einführte und unbebaute Grundstücke von Anschlußbeiträgen befreite. Nun wird das Land zum Sprung ansetzen müssen, wenn es auf dem richtigen Wege bleiben will. Die Konsequenz aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichtes sollte die gänzliche Abschaffung von Anschlußbeiträgen auch beim Abwasser sein. Dieser Paradigmenwechsel bei der Finanzierung solcher Infrastruktursysteme ist ohnehin überfällig. Die sachgemäße Entsorgung des Abwassers dient der Allgemeinheit und muß von der Allgemeinheit über Gebühren und gegebenenfalls Steuern finanziert werden.