Anlieger vor finanziellen Belastungen durch Straßenbau schützen

14.04.2010

VDGN zur Bereitstellung von Bundesmitteln für Frostreparaturen an Straßen

Zur Ankündigung von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer, den Bundesländern 100 Millionen Euro für die Beseitigung von Frostschäden an Straßen zur Verfügung zu stellen, erklärt der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Peter Ohm:

 Wir begrüßen, daß der Bund den Ländern und Kommunen dabei hilft, das Straßennetz in Ordnung zu halten. Energisch fordern wir aber: Der Bund muß gewährleisten, die Mittel so einzusetzen, daß sie ausschließlich für Reparaturen, nicht aber für die grundhafte Sanierung von Straßen verwendet werden können. Ansonsten nämlich werden die Kommunen in die Versuchung geführt, über längere Zeiträume unterlassene Instandhaltung zu kaschieren und das Geld für Baumaßnahmen einzusetzen, für die dann die Eigentümer der Anliegergrundstücke mittels Straßenausbaubeiträgen mit zur Kasse gebeten werden.

Die Möglichkeit, Straßenausbaubeiträge zu erheben, besteht in allen Bundesländern mit Ausnahme Baden-Württembergs. Nicht erhoben werden dürfen solche Beiträge für reine Reparaturarbeiten, wohl aber für die grundhafte Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen. Der Kostenanteil, der den Anliegern aufgebürdet wird, kann bis zu 75 Prozent betragen.

Der VDGN weiß aus Erfahrung: Der Streit um Straßen, bei denen die Konsequenzen lange unterlassener Instandhaltung finanziell auf die Anlieger abgewälzt werden, beschäftigt immer wieder die Verwaltungsgerichte. Die meisten Eigentümer von Anliegergrundstücken, zumindest wenn es sich um Eigenheime handelt, sind mit den oft fünfstelligen Beiträgen überfordert und müssen sich verschulden.