Abschaffung bleibt das Ziel

23.07.2010

VDGN zum geänderten Straßenausbaubeitragsgesetz: Schritt in die richtige Richtung

Mit dem heutigen Freitag ist die Änderung des Berliner Straßenausbaubeitragsgesetzes in Kraft getreten. Wichtigster Punkt dieser Novellierung: Von den Grundstückseigentümern dürfen keine Kosten für den Bau bzw. die Erneuerung der Straßenbeleuchtung erhoben werden. Dazu erklärt der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer(VDGN), Peter Ohm:

Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, den der VDGN ausdrücklich begrüßt. Allerdings bringt er in den meisten Fällen, in denen Straßen ausgebaut werden, für die Grundstückseigentümer nur marginale Entlastungen. Denn die Straßenbeleuchtung gehört im Vergleich zu den Kosten für Fahrbahnen, Geh- und Radwege und die Straßenentwässerung zu den kleineren Posten.

Der VDGN bleibt bei seiner Forderung, das Straßenausbaubeitragsgesetz ganz abzuschaffen. Straßen werden von der Allgemeinheit genutzt und müssen auch von der Allgemeinheit finanziert werden. Ein besonderer Vorteil für die Grundstückseigentümer bei einem Straßenausbau ist heutzutage nicht mehr zu ersehen.

Das Mindeste, was das Abgeordnetenhaus als nächstes beschließen sollte, ist eine Herabsetzung der Beitragssätze für die betroffenen Grundstückseigentümer. Die Berliner Politik ist aufgerufen, sich dazu in den Kommunen Sachsens umzuhören, wo Straßenausbaubeiträge entweder ganz abgeschafft oder die Beitragssätze erheblich gesenkt worden sind.