Ablenkung von Senatsversagen und Knicks vor Versicherungskonzernen

04.03.2010

VDGN kritisiert geplante Änderung des Berliner Straßenreinigungsgesetzes in Sachen Winterdienst

Zu dem Vorhaben der Berliner Umweltsenatorin Katrin Lompscher (Die Linke), das Berliner Straßenreinigungsgesetz zu ändern, damit private Grundstückseigentümer ihre Pflichten beim Winterdienst nicht mehr auf Dienstleistungsfirmen übertragen können, erklärt der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Peter Ohm:

Mit ihrem aktionistisch-populistischen Vorhaben lenkt Frau Lompscher vom Versagen des Berliner Senats in den vergangenen Winterwochen ab. Zu einem großen Teil waren es Grundstücke des Landes Berlin und die Fahrbahnen öffentlicher Straßen, die erst des Frühlings holder belebender Blick vom Eise befreite. Die Verantwortung für die katastrophalen Winterverhältnisse in der Hauptstadt sollte also nicht einfach den privaten Grundstückseigentümern zugeschoben werden.

Wenn jetzt den Grundstückseigentümern die Möglichkeit genommen wird, ihre Pflichten für den Winterdienst auf öffentlichem Straßenland an Dienstleistungsfirmen zu übertragen, dann geschieht das in erster Linie zu Lasten der Eigenheimbesitzer in den Berliner Siedlungsgebieten. Während Wohnungsbaugesellschaften und andere gewerbliche Vermieter das Problem schon irgendwie schultern bzw. auf ihre Mieter verlagern werden, stehen die Eigenheimer durchaus belemmert da. Wie soll eine 75jährige Witwe damit umgehen, wenn morgens um 6 Uhr der Schnee 10 Zentimeter hoch liegt und der Gehweg vor ihrem Grundstück bis 7 Uhr auf einem Meter Breite geräumt sein muß? Was machen dann Berufstätige mit Häuschen im Siedlungsgebiet, um zwischen 7 und 20 Uhr ihrer gesetzlichen Pflicht nachzukommen, den Schnee sofort nach Ende des Schneefalls wegzuräumen?

Den Eigenheimern bleibt gar nichts weiter übrig, als weiter Verträge mit Dienstleistungsfirmen zu schließen. Nur daß die privaten Dienstleister dann jeglicher Verantwortung ledig sind, für nichts mehr direkt aufkommen müssen, wenn sie die von ihnen übernommenen Pflichten nicht erfüllen. Kommt jemand auf einem rutschigen Gehweg zu Schaden, können sich die Versicherungen in jedem Fall an den Grundstückseigentümer halten, statt sich mit eventuell in die Insolvenz entflohenen Firmen herumzuschlagen. Der Grundstückseigentümer mit Häuschen am Stadtrand trägt dann das volle Risiko, während er die ihm vom Staat übertragene Pflicht zum Räumen von Schnee und Eis nur mit bezahlter fremder Hilfe erfüllen kann. Die Senatorin von der Linkspartei vollführt hier einen tiefen Knicks vor den Versicherungskonzernen. Eine Frechheit ist es zugleich, das Bußgeld für Verstöße gegen die Räumpflicht auf ein Mindestniveau von 1000 Euro erhöhen zu wollen, die sich die betroffenen Grundstückseigentümer dann gegebenenfalls von einem säumigen Dienstleister in einem risikivollen Zivilprozeß zurückholen müssen.

Alles in allem beschwören die Pläne von Frau Lompscher viel Arbeit für die Gerichte herauf, werden aber keineswegs zu einem besseren Winterdienst in Berlin führen. Denn Dienstleistungsfirmen, die schon bisher ihre vertraglichen Pflichten verletzt haben, werden in Zukunft noch schlechter arbeiten – zumindest soweit es Aufträge aus den Siedlungsgebieten angeht. Denn sie bekommen es dann im Zweifelsfalle nicht mehr mit Versicherungsfirmen als Prozeßgegner zu tun, sondern „nur“ mit „kleinen Leuten“ aus den Eigenheimsiedlungen.