Leistungsschub für Balkonkraftwerke

16.08.2023

Mit dem Solarpaket 1 brachte die Bundesregierung heute auch Änderungen im Bereich der Balkonkraftwerke auf den Weg. Deren maximale Leistung soll von 600 auf 2000 Watt steigen und die Meldepflicht beim Netzbetreiber entfallen. Aus Sicht des VDGN sind das sinnvolle Maßnahmen.

Wichtigste Neuerung ist für VDGN-Präsident Jochen Brückmann, dass derartige Anlagen künftig mit rückwärtslaufenden Zählern betrieben werden dürfen: „So sparen Nutzer von Balkonkraftwerken genau diejenigen Strommengen ein, welche sie produzieren. Zusammen mit der höheren Leistung wird der Einsatz dieser Anlagen noch attraktiver. Mit dem Solarpaket 1 erleichtert es die Bundesregierung vielen Menschen, Teil der Solargemeinde zu werden und gibt Ihnen Anreize, ihr Verbrauchsverhalten zu optimieren.“

Parallel dazu fordert Brückmann den Berliner Senat auf, das Versprechen, Balkonkraftwerke nicht nur für Mieter, sondern auch für Wohneigentümer zu fördern, schnellstmöglich zu verwirklichen. „Die umfassende Förderung von Balkonkraftwerken ist ein essenzieller Schritt auf dem Weg, Berlins ehrgeizige PV-Ausbauziele zu erreichen. Hier darf der Senat keine Zeit verlieren“.

Foto: VDGN