Landtag reagiert auf Bürgerproteste

07.04.2022

Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) begrüßt den am 6. April 2022 gefassten Landtagsbeschluss zu einer Verjährungsfrist für das Erheben von Straßenerschließungsbeiträgen. Künftig dürfen Grundstückseigentümer spätestens 25 Jahre nach dem Beginn der Bauarbeiten an einer Straße nicht mehr zu solchen Beiträgen herangezogen werden.

Foto: VDGN / Rainer Große

Dazu erklärt VDGN-Präsident Jochen Brückmann: „Die Einführung dieser Frist ist vor allem ein Erfolg für die Bürger, die vehement dagegen protestiert haben, unbegrenzt und dauerhaft mit Zahlungen für eine schon lange genutzte Straße rechnen zu müssen. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts NRW war in dieser Frage schon lange auf ihrer Seite.  Zudem hat sich die Regierungskoalition endlich der seit Jahren von der SPD verfolgten Auffassung angeschlossen, dass auch bereits begonnene, aber noch nicht beendete Straßenbaumaßnahmen, nicht zeitlich unbegrenzt beitragspflichtig werden können. Unzweifelhaft gehört die Verkehrsinfrastruktur zur Daseinsvorsorge. Generell ist der immer teurer werdende Straßenbau verstärkt unter den Prämissen der Verkehrssicherheit, Wirtschaftlichkeit und tatsächlichen Erfordernisse zu planen. Nach der Neuordnung der gesetzlichen Vorgaben für die Erschließung und den Ausbau kommunaler Straßen in NRW, wird es zudem nun Aufgabe der Landespolitik, ein entsprechendes Finanzierungskonzept vorzulegen, mit dem die weitere Handlungsfähigkeit der auf diesem Gebiet gesichert wird.“