Grundsteuer: Was bedeutet die Hebesatz-Senkung im Einzelfall?

26.02.2024

Was bedeutet es im Einzelfall, wenn – wie von Finanzsenator Stefan Evers angekündigt – der Grundsteuer-Hebesatz in Berlin von 810 auf 470 Prozent gesenkt wird? Die Resonanz auf den Aufruf des VDGN dazu war sehr groß. Insgesamt liegt die aktuelle durchschnittliche Grundsteuer bei mehr als 200 abgefragten Mitgliedern mit einem Einfamilienhaus im Ostteil der Stadt bei 84,5 Euro im Quartal bzw. 338 Euro im Jahr. Ab dem kommenden Jahr liegt die durchschnittliche Grundsteuer im östlichen Teil Berlins mit einem Hebesatz von 470 Prozent bei 158 Euro im Quartal bzw. bei 633 Euro im Jahr. Das ist eine durchschnittliche Steigerung um 87 Prozent (1,87). Der durchschnittliche Grundsteuerwert der abgefragten Einfamilienhäuser im Ostteil Berlins liegt bei knapp über 435.000 Euro.

Bei knapp 2/3 aller Befragten aus dem Ostteil Berlins verdoppelt sich die neue Grundsteuer um maximal 100 Prozent (126 von 208; 61 Prozent). In 14 dieser Fälle bleibt die Grundsteuer sogar gleich bzw. senkt sich ab. 82 (von 208) Grundstücke werden teurer mit mehr als einer Verdopplung. 54 Grundstückseigentümer aus dieser Gruppe müssen bis zu zweieinhalb mehr zahlen, 15 zahlen bis zu dreimal so viel Grundsteuer wie bisher und 13 bis mehr als Dreifache:

Wir bitten Sie weiterhin, mit uns gemeinsam für noch mehr Transparenz zu sorgen. Senden Sie uns dazu bitte an die Mailadresse info@vdgn.de folgende Daten:

Postleitzahl
Straße
Baujahr des Gebäudes
bisherige Grundsteuer
und Grundsteuerwert, der Ihnen bereits per Bescheid mitgeteilt wurde.

Wir berechnen dann die neue Grundsteuer und verwenden die Daten anonymisiert ohne Nennung Ihres Namens und der Hausnummer in einer Übersichtstabelle. Vielen Dank.

Klaus-Uwe-Gerhardt_pixelio.de