18. Delegiertenkonferenz des VMEG: Der Eigenheimerverein des VDGN fordert, dass die Planung zum Inkrafttreten der Regelung „65 Prozent Erneuerbare Wärme“ im Entwurf zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes vom 1. Januar 2024 zumindest auf den 1. Januar 2027 verschoben wird. Der VMEG-Vorsitzende Jochen Brückmann erklärt: „Das Gesetz muss praxistauglich gemacht werden. Die Hauseigentümer brauchen die Zeit, um die optimale Heizungslösung für ihr Eigenheim zu finden.“
Die GEG-Novellierung muss dahingehend geändert werden, dass auf Basis der Technologieoffenheit eine ausgewogene Abstimmung verschiedener Komponenten wie zum Beispiel Solarstrom, Speicher, Regenwasser-Aufbereitungsanlagen und ähnlichem möglich wird.
Der VMEG setzt sich dafür ein, dass die jetzige Ausnahmeregelung für die Umsetzung des GEG für Menschen ab 80 Jahren erweitert wird auf alle Bürger, die das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben beziehungsweise Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen.
Zur Begründung heißt es: Die geplante Novellierung geht an der Lebenswirklichkeit vorbei. Durch die Fristsetzung zum 1. Januar 2024 hat sich der Markt überhitzt, die Kosten für Heizungssysteme sind sprunghaft angestiegen. Um künftig eine effiziente Beheizung von Gebäuden zu gewährleisten, bedarf es einer gründlichen Analyse des Ist-Zustandes im Bestand durch geschulte Energieberater. Diese Kapazitäten sind schlichtweg in den geplanten Zeiträumen nicht verfügbar. Eine Umstellung auf Wärmepumpen erfordert in vielen Fällen eine energetische Sanierung der Gebäude. Die dafür benötigten Handwerkerkapazitäten sind nicht vorhanden und werden so kurzfristig auch nicht bereitstehen. Allein die aktuellen Bestellzeiten für Wärmepumpen liegen zwischen 12 und 18 Monaten, Tendenz zunehmend.
Eine Kreditaufnahme für Rentner, um diese energetischen Sanierungsmaßnahmen finanzieren zu können, ist nicht möglich. Ersparnisse in den erforderlichen Größenordnungen sind oft nicht vorhanden.
Mit dem initiierten Schnellschuss werden überteuerte und ineffiziente Systeme entstehen, die einer effektiven Energiewende nicht gerecht werden.
Gebäudeenergiegesetz ist so nicht praxistauglich
13.05.2023