Flughafen eröffnet, Anwohner beim Schallschutz betrogen

31.10.2020

Am BER in Schönefeld wurde der Bock zum Gärtner gemacht. Nur 250 Häuser wirklich geschützt

Im brandenburgischen Schönefeld ist nach überlanger Bauzeit der Hauptstadt-Flughafen BER eröffnet worden. Er geht in Betrieb auch als Ergebnis jahrelangen Betrugs an den Anwohnern, denen alles in allem nicht der ihnen zustehende Schallschutz gewährt worden ist. Daran erinnert Peter Ohm, 1. Vizepräsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), der über viele Jahre die BER-Betroffenen bei der Wahrnehmung ihrer Interessen unterstützt hat.

„Wir hatten es mit einer Kette von Tricksereien seitens der Flughafengesellschaft FBB zu tun, bei denen wichtige Festlegungen des Planfeststellungsbeschlusses von 2004 ausgehebelt werden sollten. Die FBB mußte immer wieder mit gerichtlichen Klagen und Protesten der Bürger gezwungen werden, die festgelegten Schutzstandards anzuerkennen. Es ging um zulässige Lärmpegel in den Innenräumen, um Deckenhöhen, um den Einbau von Schalldämmlüftern und vieles andere mehr.

Wenn heute – 16 Jahre nach Baubeginn des BER – laut dem letzten FBB-Bericht nur 250 von insgesamt 14.500 Häusern im sogenannten Tagschutzgebiet über vollständigen Schallschutz verfügen, dann spricht das Bände. Von Beginn an hat die FBB eine Politik betrieben, die Anspruchsberechtigten mit Entschädigungsleistungen abzufinden, statt den Schallschutz an den Gebäuden zu organisieren und zu finanzieren. Dabei nahm sie die Bestimmung des Planfeststellungsbeschlusses in Anspruch, wonach Geldentschädigung gezahlt werden kann, wenn die Kosten für Schallschutzmaßnahmen 30 Prozent des Verkehrswertes der Immobilie überschreiten. Die FBB startete dazu ein Wertermittlungsprogramm, bei dem sie eigene Wertgutachter losschickte. Vergleichsgutachten ergaben dann, daß FBB-Gutachten 20 bis 40 Prozent nach unten von den tatsächlichen Verkehrswerten abwichen.

Das Verhalten der FBB in Sachen Schallschutz ist ein Trauerspiel. Es geht ja schließlich um die Gesundheit vieler Menschen. Gedeckt wurde das Ganze von der Politik, konkret den Ländern Berlin und Brandenburg und dem Bund als FBB-Anteilseignern. Mit der FBB machten sie den Bock zum Gärtner, statt beim Schallschutz für eine unabhängige Projektsteuerung zu sorgen. Der VDGN hat immer wieder gefordert, daß wenigstens die Kontrolle bei der Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen beim zuständigen Brandenburger Ministerium angesiedelt wird.

Wie akut die Probleme weiter sind, merken wir bei unserer Schallschutzberatung für die BER-Betroffenen in Mahlow. Nach wie vor gibt es dort rege Nachfrage.“

VDGN-Schallschutzberatung: Immanuel-Kant-Straße 3-5, 15831 Mahlow, jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat 16 bis 19 Uhr. Anmeldung: 030/ 514 888 210