Bürger beteiligen und alle Siedlungsgebiete mitdenken  

17.11.2023

Mit dem heute vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze korrigiert die Ampelkoalition ihre im Frühjahr falsch gestellten Weichen auf dem Weg zur Wärmewende. Es ist unerlässlich, dass Eigenheimer wissen, ob sie die Möglichkeit der Fernwärmeversorgung haben, bevor sie das Gebäudeenergiegesetz zwingt, beispielsweise eine teure Wärmepumpe einzubauen.

Modell eines Heizkraftwerks zur Fernwärmeversorgung ©VDGN

„Es ist gut, dass die Bundesregierung jetzt endlich den Kommunen 500 Millionen Euro für die Wärmeplanung zur Verfügung stellt. Die größte Herausforderung für die rund 11.000 Kommunen ist darüber hinaus die begrenzte Anzahl an Planern und Beratern. Dies betrifft besonders jene 9.000 Städte und Gemeinden, die weniger als 15.000 Einwohner haben, in denen jedoch die Hälfte der deutschen Bevölkerung lebt“, sagt VDGN-Präsident Jochen Brückmann. Hier müsse die Bundesregierung über ihre Behörden und öffentlichen Unternehmen bei Bedarf weitere Kapazitäten zur Verfügung stellen.

Zugleich appelliert Brückmann an die Kommunen, die Bürger an den Planungen aktiv zu beteiligen. „Nur durch gute Bürgerbeteiligung können praxistaugliche Lösungen für die Wärmewende erreicht und die Akzeptanz bei den Menschen erhöht werden. Darüber hinaus ist es wichtig, bei den Planungen gerade auch dichter besiedelte Einfamilienhaussiedlungen zu berücksichtigen. In Zeiten von Klimakrise und hohen Energiepreisen steht die öffentliche Daseinsvorsorge an erster Stelle, auch wenn der Anschluss bestimmter Gebiete nicht von Beginn an voll kostendeckend ist“, so Brückmann weiter.