Ablehnung nicht nachvollziehbar

08.02.2013

Streit um neuen Rundfunkbeitrag: Karlsruhe lehnt Entscheidung zur jüngsten VDGN-Verfassungsbeschwerde ab. Zweite VDGN-Beschwerde weiter anhängig. Normenkontrollklage gegen Beitragssatzung des rbb in Vorbereitung

Das Bundesverfassungsgericht hat eine der zwei vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) eingelegten Verfassungsbeschwerden gegen den neuen Rundfunkbeitrag für unzulässig erklärt. Mit seiner Beschwerde vom 23. November 2012 hatte der VDGN moniert, daß mit dem Prinzip „Eine Wohnung – ein Rundfunkbeitrag“ insbesondere der Gleichheitsgrundsatz gegenüber Singlehaushalten verletzt werde. Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts begründet ihren Beschluß, die Beschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen, mit formalen Gründen. Nach Auffassung der Richter Reinhard Gaier, Wilhelm Schluckebier und Andreas Paulus fehle der Beschwerde eine den Anforderungen der Paragraphen 23, Absatz 1 und 92 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes entsprechende Begründung.

Dazu VDGN-Präsident Peter Ohm:

„Für uns ist diese Nichtzulassung nicht nachvollziehbar. Denn in unserer Beschwerde ist das aus unserer Sicht mit dem neuen Rundfunkbeitrag verletzte Grundrecht, nämlich die Gleichheit vor dem Gesetz nach Artikel 3 des Grundgesetzes, klar benannt. Auch eine ausführliche Begründung dafür haben wir gegeben.

Ich betone noch einmal ausdrücklich: Der VDGN tritt entschieden für eine sachgerechte Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ein. Deren Wirken ist für ein freiheitlich-demokratisches Gemeinwesen unverzichtbar. Doch mit dem neuen Rundfunkbeitrag raubt sich das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem selbst die Akzeptanz. Denn das neue Finanzierungsmodell ist in vielerlei Hinsicht unsozial und führt zu unakzeptablen wirtschaftlichen Belastungen. Und es ist rechtlich zutiefst fragwürdig.“

Weiter anhängig in Karlsruhe ist eine zweite  Verfassungsbeschwerde des VDGN (Aktenzeichen 1BvR 1700/12), die schon am 28. Juni 2012 eingereicht wurde. Die Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung bei der Erhebung von Daten für den neuen Rundfunkbeitrag und gegen die finanzielle Doppelbelastung für die Inhaber von Wochenendhäuschen.

Vorbereitet wird beim VDGN gegenwärtig eine Normenkontrollklage gegen die Satzung des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb), mit der das Verfahren zum Einzug der Rundfunkbeiträge für die Zweiländeranstalt in den Bundesländern Berlin geregelt wird. Die Klage soll in Brandenburg anhängig gemacht werden, da dort, anders als in Berlin, Normenkontrollklagen zulässig sind.