Straßenausbaubeiträge

Der Straßenausbau umfasst den Umbau, die Verbesserung, die Erweiterung oder die Erneuerung einer bereits vorhandenen Straße. Dafür werden die Anwohner mit bis zu 75 Prozent zur Kasse gebeten. Der VDGN setzt sich bundesweit für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ein. In vielen Bundesländern haben wir das gemeinsam mit unseren Partnern bereits geschafft. Zudem gibt der VDGN praktische Unterstützung für eine erfolgversprechende Gegenwehr gegen konkrete Beitragsbescheide.

Nur noch sieben Länder mit Straßenausbaubeiträgen

Warum Straßenausbaubeiträge überall abgeschafft werden müssen

lst es vertretbar, dass Anlieger völlig unabhängig von ihrer Einkommens- und Vermögenslage zu Beiträgen herangezogen werden, die einen Aufwand des Staates zugunsten der Allgemeinheit abdecken sollen?
Der VDGN antwortet darauf mit einem klaren Nein.
Straßenausbaubeiträge sind Sonderabgaben. Doch diese sind nur statthaft, wenn dem
Beitragspflichtigen ein konkreter wirtschaftlicher Vorteil erwächst. Das Argument, dass ausgerechnet die Anlieger den Löwenanteil für eine Straßensanierung bezahlen müssen, weil ihnen ein solcher besonderer wirtschaftlicher Vorteil erwachse, ist im Zeitalter der allgemeinen Mobilität nicht mehr zu halten. Denn der Wert des Grundstücks steigt durch den Straßenausbau – anders als bei einer erstmaligen Erschließung – in der Regel um keinen Cent.
Hinzu kommt: Die Erhaltung eines funktionsfähigen Straßennetzes ist Teil der vom Staat
zu leistenden öffentlichen Daseinsvorsorge. Da die Erhaltung der lnfrastruktur Staatsaufgabe ist, muss sie von sämtlichen Bürgern nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit finanziert werden. Die Anlieger selbst werden mit teilweise fünfstelligen Beiträgen oft hoffnungslos überfordert. Und selbst für die Kommunen sind die Straßenausbaubeiträge mit einem ausgesprochen hohen Erhebungsaufwand verbunden seien. Allein die Kosten für die Erhebung der Beiträge stehen in keinem Verhältnis zu den gezahlten Beiträgen. Zudem führen Straßenausbaubeiträge zu Fehlanreizen. Notwendige Reparaturen, die nicht auf die Anlieger umgelegt werden dürften, unterblieben, um dann bei einer Erneuerung der Straße die Ausbaubeiträge erheben zu können.

Wissenswerte zu Straßenausbaubeiträgen

Wo es noch Straßenausbaubeiträge gibt und wo sie abgeschafft worden

Die Tücken des Stichtags

Immer noch ergehen in einigen Bundesländern trotz Abschaffung noch Beitragsbescheide für den Straßenausbau. Das liegt an den Tücken des Stichtages. Denn alle Ausbaumaßnahmen, die – je nach Länderregelung – vor dem Stichtag begonnen oder beendet wurden können oder müssen innerhalb einer Vier-Jahres-Frist von den Kommunen noch abgerechnet werden. Gerade für diese Fälle fordert der VDGN eine Härtefallregelung, wie es sie bereits in Bayern gibt. Wobei die Stichtagsregelungen der Länder unterschiedlich sind.
In Brandenburg und Thüringen gilt der Stichtag 1. Januar 2019 für abgeschlossene Baumaßnahmen. Maßgeblich dafür ist in Brandenburg die Bauabnahme durch die Gemeinde in Thüringen indes der Eingang der letzten Unternehmensrechnung.In Sachsen-Anhalt (Stichtag 1. Januar 2020) ist das Vorliegen der letzten geprüften Unternehmensrechnung maßgebend. Mecklenburg-Vorpommern hat es ganz anderes gemacht. Hier gilt für den Stichtag 1. Januar 1. Januar 2018 der Beginn der Baumaßnahme, das heißt der erste Spatenstich. In allen Fällen gilt, dass die Vier-Jahres-Frist am Beginn des nachfolgenden Jahres anläuft.

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