Eigene Solaranlage

Angesichts steigender Strom- und Energiepreise beschäftigen sich immer mehr Eigenheimer mit der Anschaffung einer eigenen Solaranlage. Der VDGN setzt sich dabei gegenüber der Politik für wirksame Förderinstrumente und gegen Zwangsmaßnahmen ein. Gleichzeitig bietet er seinen Mitgliedern eine Solarberatung an.

Armin Pfannes / pixelio.de

Politik muss Private unterstützen und selbst zum Vorbild werden

Der VDGN setzt sich auf allen politischen Ebenen für Rahmenbedingungen ein, die den Ausbau der Solarenergie auf privaten Dächern unterstützen. Konkret heißt dies, dass wir als Verband uns proaktiv und konstruktiv beim Erarbeiten von Förderrichtlinien beteiligen oder in einem ersten Schritt überhaupt auf deren Notwendigkeit hinweisen.
Eine Solarpflicht, wie sie bereits in Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gilt, lehnt der VDGN strikt ab. Solch eine Pflicht ist nicht nur unsozial, sondern gängelt Eigenheimbesitzer und schadet dem Image der Solarenergie und bewirkt somit das Gegenteil des ursprünglichen Ziels. Vielmehr sollten die Anreize für eine Solaranlage so hoch und groß sein, dass sich Eigenheimer freiwillig aufgrund der Vorteile für die Solaranlage entscheiden.
Aus Sicht des VDGN muss die öffentliche Hand beim Ausbau der Solarenergie eine Vorreiterposition einnehmen. Eigenheimer mit Vorschriften zu gängeln und die Potenziale auf den Dächern der eigenen Gebäude (Bund, Länder, Kommunen) nicht für Solarenergie zu nutzen, sorgt für Frustration bei den Menschen und blockiert die Energiewende.

Gute Beratung als Grundlage

Angesichts steigender Strom- und Energiepreise wird die Nutzung von selbst erzeugtem Strom immer attraktiver. Eine Solaranlage auf dem eigenen Dach, am besten in Kombination mit einem Speicher, kann vor dem Hintergrund der explodierenden Strompreise eine lohnende Investition sein. Mit einer regelmäßigen Solarberatung und Informationsveranstaltungen unterstützt der VDGN seine Mitglieder auf diesem Weg. Denn neben Aspekten der Anlagengröße oder dem Neigungswinkel des Daches gibt es beispielsweise auch steuerrechtliche Fragen zu berücksichtigen. Zudem unterstützen einige Bundesländer die Anschaffung einer Solaranlage mit finanziellen Mitteln ergänzend zur Bundesförderung. Auch hierbei beraten wir unsere Mitglieder gerne, um für Ihre individuelle Situation eine passende Lösung zu finden.

Solarpflicht für Eigenheimer jetzt in neun Bundesländern
Was gilt für wen? Ein Überblick

Immer mehr Bundesländer führen eine Solarpflicht für Hausbesitzer ein. Derzeit gibt es keine bundesweite Pflicht, Solaranlagen auf oder an bestimmten Immobilien zu installieren. Jedes Bundesland legt dazu eigene Vorschriften für für Neubauten oder Dachsanierungen fest. Bei Verstößen drohen Bußgelder in Höhe von mehreren Tausend Euro. Details und Ausnahmen – etwa für Mindestdachflächen oder Nebengebäude – sind den speziellen Gesetzen oder Verordnungen der einzelnen Bundesländer zu entnehmen.

Baden-Württemberg (Klimaschutzgesetz)

Bayern (Bayrische Bauordnung, Art. 44a)

Berlin (Solargesetz Berlin)

Bremen (Bremer SolarG)

Hamburg (Hamburgisches Klimaschutzgesetz)

Niedersachsen (Niedersächsische Bauordung)

Nordrhein-Westfalen (Bauordnung NRW §42a)

Rheinland-Pfalz (Landessolargesetz)

Schleswig-Holstein (Energiewende- und Klimaschutzgesetz)

Bundesländer ohne Solarpflicht für Eigenheimer:
Mecklenburg-Vorpommern
Brandenburg
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Thüringen
Hessen

Was sollten Hausbesitzer tun?

Generell müssen sich Bauherren bei Neubauten über die gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes informieren und diese einhalten. Bei geplanten, umfangreichen Dachsanierungen sollten sie sich rechtzeitig vorher beim Bauamt über die Vorschriften vor Ort informieren. Vor der Realisierung einer PV-Anlage sollten möglichst mehrere Angebote von Solarteuren beziehungsweise Photovoltaik-Installateuren eingeholt werden. Aufgrund der noch immer hohen Nachfrage sind Wartezeiten von mehreren Wochen oder Monaten bis zum Netzanschluss möglich. Für die Einhaltung der PV-Plicht ist generell der Bauherr bzw. Gebäudeeigentümer verantwortlich. Eine eventuelle Unwirtschaftlichkeit
muss nachvollziehbar dargelegt werden können. Entsprechende Nachweise sollten zusammen mit der Fachunternehmererklärung gut aufbewahrt werden.

Die Befreiung von der Solarpflicht muss bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragt werden. Neben dem Befreiungsantrag sind Nachweise – evtl. von Sachverständigen – notwendig. Die Befreiung kann u.a. erfolgen, wenn die Solarpflicht zu „unbilligen Härten“ führt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die notwendigen Kreditmittel für die Installation einer Photovoltaikanlage nicht erlangt werden können. Denkmalgeschützte Gebäude sind häufig von der Solarpflicht befreit, wenn die baulichen Veränderungen das geschützte Erscheinungsbild stark verfremden. Wirtschaftlich nicht vertretbar sind u.a. Anlagen, die sich nicht in der üblichen Nutzungsdauer rechnen oder die einen größeren Netzanschlusspunkt erfordern (z. B. der Netzanschlusspunkt lässt nur 20kWp zu, für das Dach wären lt. Solarpflicht 30kWp erforderlich; die Kosten zur Vergrößerung des Netzanschlusspunktes sind wirtschaftlich nicht vertretbar, eine 20kWp-Anlage muss trotzdem installiert werden). Umfangreiche Verschattung oder ungewöhnlich niedrige Sonneneinstrahlung etwa in Tallage oder bei Nordausrichtung eines Pultdaches können ebenfalls eine Unwirtschaftlichkeit begründen.

Auch bei unverhältnismäßig hohen Kosten durch Anschaffung einer Solaranlage, beispielsweise weil die Dachkonstruktion verstärkt werden müsste oder die Gegebenheiten vor Ort keine Standardlösungen zulassen, können Eigentümer eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Welche Strafen drohen?

Wer die Solarpflicht nicht beachtet, muss teils mit empfindlichen Buß- oder Zwangsgeldern rechnen. Die Höhe bestimmt das zuständige Bundesland. Bauaufsichtsämter der Kommunen bzw. Landkreise kontrollieren stichprobenhaft, ob Bauherren die Solarpflicht einhalten.

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