Dr. Harald Melchior beantwortet am 14. April 2026 beim Sachsenradio Hörerfragen
Endlich geht es wieder raus in den gelobten Kleingarten, der von Tag zu Tag jetzt bunter wird. Doch was ist, wenn Streit mit anderen Gartenfreunden droht? Was ist erlaubt im Kleingarten? Was kann der Vorstand untersagen und was muss beim Bau einer Laube beachtet werden? Diese und andere Fragen zum Kleingartenrecht beantwortet am Dienstag, dem 14. April 2026, in der Zeit von 10 bis 12 Uhr Dr. Harald Melchior von der VDGN-Beratungsstelle Dresden beim Expertenrat des MDR-Sachsenradios. Fragen können auch vorab an die Redaktion geschickt werden. Ein entsprechendes Formular finden Sie auf der Website des Sachsenradios (bitte hier klicken). Sie können ebenso zur Sendezeit beim Radio anrufen unter der Telefonnummer 0800 – 637 72 72 (kostenfrei aus dem nationalen Fest- und Mobilfunknetz).
Erbbaurechtsverträge ermöglichen Familien seit vielen Jahrzehnte Wohneigentum ohne das Grundstück erwerben zu müssen. Damit dies in Zukunft so bleibt, setzt sich der VDGN für sozial verträgliche Anpassungen im Erbbaurecht ein.
Kleingärten sind essenziell für Berlins grüne Stadtentwicklung, da sie als Teil der städtischen Grünflächen dichte Bebauung aufbrechen, für frische Luft sorgen und Räume für alle Generationen schaffen. Die Flächen dienen nicht nur der Erholung, sondern leisten zentrale Beiträge zum Klima- und Umweltschutz sowie zur Gesundheit.
Wegfall der Solaranlagenförderung von kleinen Wohn- und Gewerbegebäuden ist mittelstandsfeindlich
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Zu den Vorschlägen von Ministerin Katherina Reiche äußert sich VDGN-Präsident Jochen Brückmann wie folgt: „Ein gebrochenes zentrales Wahlversprechen zur Senkung der Stromsteuer und nun ihr Vorstoß zur Abschaffung der Einspeisevergütung für Solaranlagen bis 25 Kilowatt: Die Bundesministerin Reiche agiert gegen den Mittelstand. Denn diese Größenordnung betrifft vor allem Solaranlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern und auf Gebäuden vieler Handwerker und andere selbständiger Unternehmer. Oft sind es diese Anreize, die gerade im Bestand dazu führen auf Solar und insbesondere auch auf Wärmepumpentechnologien umzustellen. So darf das nicht verabschiedet werden!“
Positives Signal: Eigenverantwortung und freie Heizungswahl für Eigenheimer
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Zum neuen Eckpunktepapier des Gebäudemodernisierungsgesetzes erklärt VDGN-Präsident Jochen Brückmann: „Endlich ist die Hängepartie beendet. Mit der neuen Klarheit, Verlässlichkeit und Technologieoffenheit können Eigenheimer wieder langfristig in ihr Eigenheim investieren. Insbesondere für die Modernisierung im Bestand ist das Papier der Bundesregierung ein wichtiges und richtiges Signal. Ein- und Zweifamilienhausbesitzer müssen bei langfristigen Investitionen selbst entscheiden dürfen, ob sie Eigenkapital in eine neue Heizung, Fenster oder Dämmung investieren, denn jedes Gebäude ist individuell. Wer ein neues Haus plant, ist gut beraten sich für eine Wärmepumpe zu entscheiden; bei Bestandsgebäuden ist die Thematik oft vielschichtiger. Daher begrüßen wir ausdrücklich, dass die Förderung für energetische Sanierungen und Wärmepumpen bis 2029 gesichert ist. Ein klares Gesetz muss jetzt schnell beschlossen werden – dann wird es auch wieder mehr Investitionen von Eigenheimbesitzern in bestehende Gebäude mit deutlich weniger CO2-Ausstoß geben. Voraussetzung dafür sind weitere politische Rahmensetzungen, damit auch genügend klimafreundliche Brennstoffe zu angemessenen Preisen zur Verfügung stehen.“
Düfte begleiten unseren Alltag meist unbemerkt. Wie ätherische Öle und Hydrolate gezielt eingesetzt werden können, um Räume bewusster zu gestalten und das eigene Wohlbefinden zu unterstützen, zeigt ein Workshop beim VDGN am 20. März.
Gerüche beeinflussen Stimmungen, Erinnerungen und das persönliche Wohlbefinden. Die Aromatherapie macht sich diese Wirkung zunutze. Sie arbeitet mit ätherischen Ölen und Hydrolaten aus Pflanzen, deren Inhaltsstoffe über den Geruchssinn und die Haut aufgenommen werden. Studien weisen darauf hin, dass bestimmte Duftstoffe beruhigend wirken, Stress reduzieren oder die Konzentration fördern können.
Im Mittelpunkt steht dabei weniger der Wellness-Gedanke als vielmehr eine alltagstaugliche Anwendung. So gilt Lavendel traditionell als entspannend, während Zitrusdüfte wie Zitrone oder Bergamotte häufig mit Frische und geistiger Klarheit in Verbindung gebracht werden. Hydrolate – die bei der Destillation entstehenden Pflanzenwässer – bieten eine mildere Alternative, insbesondere für empfindliche Personen.
Aromatherapie kann beispielsweise zur Gestaltung von Wohn- und Arbeitsräumen, zur Unterstützung von Abendroutinen und bewussten Schaffung von Rückzugsorten eingesetzt werden. Voraussetzung ist jedoch ein sachkundiger Umgang mit den Pflanzenextrakten. Qualität, richtige Dosierung und Sicherheitsaspekte spielen eine zentrale Rolle.
Workshop: Grundlagen und praktische Hinweise Der VDGN bietet dazu am 20. März 2026 einen Workshop an. Referentin ist Julia Falkenstein, M.A., Klinische Aromatherapeutin, Heilpraktikerin und Kommunikationsexpertin.
Termin: 20. März 2026, 14–17 Uhr Ort: Irmastraße 22, 12683 Berlin
Inhalte:
Grundlagen der Aromatherapie
Anwendungsmöglichkeiten für Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräume
Duftproben
Hinweise zu Qualität, Dosierung und Sicherheit
Teilnahmegebühr: 36 Euro für VDGN-Mitglieder, 45 Euro regulär
Der VDGN ist Partner der Haus-, Bau- und Handwerksmesse PotsdamBau aus der Reihe „Mein HAUS und GARTEN“. Am 7. und 8. März 2026 erhalten Interessierte dort Informationen, Beratung und Angebote rund ums Bauen, Modernisieren, Sanieren und Renovieren sowie zu den Themen Energiesparen, Wohnsicherheit und Wohngesundheit. Für VDGN-Mitglieder ist der Eintritt frei.
Die PotsdamBau bietet vielfältige Impulse für Bauvorhaben – vom Keller bis zum Dach. Präsentiert werden Neuheiten für mehr Wohnkomfort und Energieeffizienz im Eigenheim. Zudem finden Besucherinnen und Besucher auf der Messe konkrete Lösungen und kompetente Partner zur Umsetzung ihrer Projekte.
Der Eintritt ist für VDGN-Mitglieder einschließlich einer Begleitperson gegen Vorlage des VDGN-Mitgliedsausweises kostenfrei. Auf Wunsch stellt der Verband auch gern zwei Freikarten zur Verfügung. Interessierte wenden sich hierfür bitte an die Mitgliederverwaltung unter 030 – 514 888 – 114 oder per E-Mail an mitgliederverwaltung@vdgn.de.
Der Termin im Überblick
PotsdamBau 7. und 8. März 2026, täglich von 10 bis 17 Uhr Filmpark Babelsberg Metropolis Halle Potsdam Großbeerenstraße 200, 14482 Potsdam
Informationsveranstaltung mit Bürgermeisterkandidaten in Petershagen-Eggersdorf am 13. Februar um 18:00 Uhr
Am 15. Februar wird in Petershagen-Eggersdorf ein neuer Bürgermeister gewählt. Verschiedene engagierte Einwohner haben uns im Vorfeld gefragt, ob der VDGN eine kurzfristige Informationsveranstaltung mit den drei Bürgermeisterkandidaten ausrichten kann. Bislang gab es für eine solche Wahl noch kein Angebot, weswegen ein großer Bedarf besteht.
Daher freuen wir uns sehr, dass alle drei Kandidaten zugesagt haben. Zur Kandidatenrunde mit Dirk Fischer, Marco Rutter und Rainer Wesner laden wir Sie recht herzlich ein am:
Freitag, den 13. Februar 2026 um 18:00 Uhr in der Mensa der Grundschule „Am Dorfanger“ in der Mittelstraße 28 in 15370 Petershagen/Eggersdorf.
Programmatisch folgen nach einer kurzen Begrüßung zwei thematische Runden auf dem Podium. Anschließend haben Sie ausreichend Zeit, um Ihre Fragen an die drei Kandidaten zu stellen. Moderiert wird die circa zweistündige Veranstaltung von Sylvia Acksteiner und Jochen Brückmann.
Am 8. Januar ist das Berliner Förderprogramm SolarPLUS 2026 gestartet mit einem Volumen von jeweils 13 Millionen Euro für die Jahre 2026 und 2027. Der Berliner Senat will damit den Anteil von Solarstrom an dem in Berlin erzeugten Strom bis 2035 auf 25 Prozent steigern. Daher fokussiert sich die neue Förderung auf größere Anlagen mit mehr Kilowatt-Peak. Die Förderung von Balkonkraftanlagen, die mit 0,9 Gigawatt nur eine Gesamtleistung von nicht einmal einem Prozent an der in Deutschland erzeugten Solarenergie haben, wird eingestellt. Die insgesamt 5,6 Millionen Photovoltaikanlagen in Deutschland kommen zusammen auf eine Gesamtleistung von über 115 Gigawatt.
Die neu aufgesetzte SolarPLUS-Förderung untergliedert sich in SolarPLUS S für Eigenheime und SolarPLUS L für Mehrfamilienhäuser, Gewerbe und Industrie. Dabei gilt für die Förderung: Je größer die Solaranlage, desto höher die Förderung. Anträge können online über die Website der Investitionsbank Berlin (IBB) digital gestellt werden Die digitalisierte, klarere und übersichtlichere Förderstruktur vereinfacht die Antragstellung enorm:
Der VDGN begrüßt die Fortsetzung und Neuausrichtung des SolarPLUS-Förderprogramms, da es auf Kontinuität abzielt und die richtigen Anreize setzt. Trotz schwieriger Haushaltslage ist dies ein Erfolg für die Solarförderung in Berlin. Genauso erfolgreich war die bisherige Förderung der Balkonkraftanlagen, die nun selber wirtschaftlich sind und keiner weiteren Förderung bedürfen.
Dieser Erfolg lässt sich auch mit Zahlen belegen. Vom Programmstart im August 2022 bis zum 31. Dezember 2025 wurden insgesamt 36.846 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 41,8 Millionen Euro eingereicht. 29.050 dieser Anträge wurden bereits genehmigt mit einem Volumen von etwa 30,3 Millionen Euro. Circa 19.000 Anträge fallen dabei auf Balkonkraftanlagen zurück, also circa Zwei Drittel. Insofern sind für die Jahre 2026 und 2027 genug Fördermittel vorhanden, um den privaten Solarausbau gezielt zu fördern. Für die Erreichung des Ziels bis 2035 mindestens 25 Prozent des Solarstroms aus Solarenergie zu gewinnen, ist allerdings nicht nur der private, sondern auch der öffentliche Sektor verantwortlich. Der Anteil kommunaler und öffentlicher Dächer in Berlin am gesamten Solarertrag liegt bei 1,26%. Insgesamt deckt die Solarenergie aktuell 5,6 Prozent des Berliner Strombedarfs. Für die Erreichung des Ziels muss also auch der öffentliche Sektor stark nachlegen.
Berlin schreibt seit Januar 2023 vor, dass private Eigentümer bei einem Neubau oder wesentlichen Dachumbauten an Bestandsgebäuden (Ausbau, Sanierung, Aufstockung) Solaranlagen installieren müssen. Bei Neubauten sind auf mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche und bei wesentlichen Dachumbauten auf mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche PV- bzw. Solarthermie-Anlagen zu installieren.
Ausnahmen: 1. Für Wohngebäude mit maximal zwei Wohnungen ist die installierte Leistung von 2 kWp ausreichend 2. Für Wohngebäude von drei bis fünf Wohnungen ist die installierte Leistung von 3 kWP ausreichend 3. Für Wohngebäude von sechs und bis zehn Wohnungen ist die installierte Leistung von 6 kWp ausreichend.
Mehr Informationen zur Solarförderung in den Bundesländern erhalten Sie unter folgendem Link:
Der massive Stromausfall Anfang des Jahres im Berliner Südwesten hat gezeigt, dass Haus- und Wohnungseigentümer ihre Versicherungen für solche Fälle überprüfen sollten. Was versichert ist und was Betroffene tun können.
Gefriergut und Lebensmittel
Es kann versichert sein, wenn der Vertrag den Verderb von Lebensmitteln bei Stromausfall ausdrücklich einschließt. Häufig ist das in besseren Tarifstufen oder Zusatzbausteinen enthalten.
Nicht automatisch versichert ist Gefriergut in einfachen Basistarifen.
Was betroffene Personen tun sollten: Kühlgeräte geschlossen halten, verdorbene Ware fotografieren, eine Liste der Lebensmittel erstellen und die Dauer des Stromausfalls dokumentieren.
Elektrische Geräte
Es kann versichert sein, wenn ein echter Geräteschaden vorliegt, zum Beispiel an Netzteil, Steuerung oder Elektronik. Je nach Vertrag können auch bestimmte Überspannungsschäden mitversichert sein.
Nicht versichert sind in der Regel reine Funktionsstörungen, Neustarts oder verlorene Einstellungen ohne technischen Defekt.
Was betroffene Personen tun sollten: Empfindliche Geräte bei instabiler Stromversorgung vom Netz trennen, Geräte erst wieder anschließen wenn die Versorgung stabil ist, Defekte durch einen Fachbetrieb prüfen lassen.
Heizung und Wärmepumpe
Es kann versichert sein, wenn ein technischer Defekt an der Anlage entstanden ist.
Nicht versichert ist meist eine reine Neueinstellung oder Parametrierung ohne Sachschaden.
Was betroffene Personen tun sollten: Anlage nach dem Stromausfall kontrollieren, Fehlermeldungen dokumentieren, Fachbetrieb beauftragen und Ursache bestätigen lassen.
Geplatzte Wasserleitungen durch Frost
Es kann versichert sein, wenn Leitungswasser aus einer fest installierten Leitung austritt und die Sorgfaltspflichten eingehalten wurden. Das betrifft sowohl Gebäude als auch Hausrat.
Nicht versichert sind Schäden, wenn keine Frostschutzmaßnahmen getroffen wurden, obwohl ein längerer Ausfall absehbar war. Je nach Kulanz des Versicherers und nach Schadenfall.
Was Sie tun können: Bei längerem Stromausfall im Winter Wasser am Hausanschluss abstellen, wenn möglich Leitungen entleeren, Gebäude frostfrei halten und regelmäßig kontrollieren.
Grundsätzlich gilt: Viele dieser Schäden können versichert sein. Ob Versicherungsschutz besteht, muss immer im konkreten Vertrag geprüft werden.
Unser Tipp: Eine regelmäßige Überprüfung des Versicherungsschutzes sorgt dafür, dass die Kunden auch bei außergewöhnlichen Ereignissen wie einem Stromausfall gut abgesichert sind.
VDGN-Mitglieder können dazu eine Beratung über unser Beratungszentrum vereinbaren. Kontaktdaten erhalten Sie unter folgendem Link: