
Die Bewirtschaftung eines Kleingartens ist an Regeln gebunden, deren Nichtbeachtung Ärger einbringen kann. Festlegungen für die Größe und Ausstattung von Lauben enthält das Bundeskleingartengesetz. Bezüglich des Anteils der für den Anbau von Obst und Gemüse kleingärtnerisch zu nutzenden Bodenfläche gibt es konkrete rechtliche Vorgaben. Möglichkeiten der Freizeitgestaltung werden durch Gartenordnungen der Vereine vorgegeben und vielleicht eingeschränkt. Im Alltag können sich daraus Konflikte ergeben, wenn der Pächter, seine Nachbarn oder auch kleingärtnerische Organisationen unterschiedliche Auffassungen zur Umsetzung derartiger Festlegungen haben.
Als VDGN möchten wir Ihnen durch eine unabhängige, sachliche und fachkundige Beratung bei der Konfliktbewältigung helfen. Bei allen Problemen sollten sich unsere Mitglieder bereits bei deren Entstehung an uns wenden. Sind die Fronten erst verhärtet, rückt eine Lösung oft in weite Ferne.
Mit unseren Beratungen wollen wir Betroffenen helfen, durch belastbare Argumentation und korrektes Vorgehen wieder Ruhe und Zufriedenheit bei der Gartenarbeit, mit den Nachbarn, den Vorständen und im Verein zu finden. Dabei bietet der VDGN durch seine in Fragen des Bundeskleingartengesetzes und Vereinsrechtes kundigen Berater den Vorteil, interessenunabhängige Lösungen anbieten zu können. Aber auch für den Fall einer notwendigen weitergehenden gerichtlichen Auseinandersetzung kann die angebotene Rechtschutzversicherung Sicherheit für damit verbundene finanzielle Risiken darstellen.
VDGN-Mitglieder können über unser Beratungszentrum unter der Telefonnummer 030 – 514 888 – 210 oder per E-Mail unter beratungszentrum@vdgn.de Beratungstermine vereinbaren oder auch bequem online unter folgendem Link:
