Heizungstausch

Die Heizungen in deutschen Ein- und Zweifamilienhäusern sind im Schnitt circa 14 Jahre alt, was eine Verjüngung darstellt, denn 2019 lag der Wert noch bei 17 Jahren. Dennoch ist jede dritte Anlage älter als 20 Jahre. Gasheizungen sind mit 13 Jahren am jüngsten, während Ölheizungen mit circa 18 Jahren am ältesten sind. Im Osten ist der Sanierungsstand mit 73 Prozent im Vergleich zu 63 Prozent im Westen deutlich höher. 13 Prozent an Neubauten übertreffen ebenfalls die 8 Prozent im Westen. Mit einer Anschlussquote von 32 Prozent an die Fernwärme im Osten werden die 10 Prozent im Westen bei weitem übertroffen. Dies sind gute Signale an Politik, Gesellschaft und Wirtschaft, da sich im Bereich der Wärmewende viel verändert. Einige Heizungssysteme müssen nach circa 30 Jahren ausgetauscht werden, sodass weiterhin ein großer Sanierungsbedarf besteht. Vor der Entscheidung eines Heizungstausches sollte auf jeden Fall eine unabhängige Beratung in Anspruch genommen werden, wie sie der VDGN kostenfrei anbietet.

Rainer Sturm / pixelio.de

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Heizungstausch werden im Gebäudeenergiegesetz (GEG), bzw. dem Heizungsgesetz geregelt. Dieses wurde vor allem unter der Ampel-Koalition reformiert und galt als Startschuss für den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien. Reformiert wurde das Gesetz vor allem durch die stark angestiegenen Energiepreise durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und die damit verbundenen ausbleibenden Energielieferungen. Der damalige Wirtschaftsminister Robert Habeck erhielt viel Kritik, dass er den Menschen in den Heizungskeller hineinregieren würde und der Bevölkerung ideologisch vorschreiben wolle wie sie zu heizen habe. Auch nach der Abwahl der Ampel- Koalition gibt es immer noch einige Unklarheiten mit dem GEG. CDU/CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag im April 2025 darauf geeinigt das GEG zu verändern. Das neue Gebäudeenergiegesetz solle technologieoffener, flexibler und einfacher werden. Bestehende Regelungen werden also nicht komplett abgeschafft, sondern angepasst. Über den aktuellen Stand, geplanten Änderungen und derzeitigen Förderungen informiert der VDGN Sie nachfolgend:

Der strittigste Punkt im GEG ist die Änderung, dass seit 2024 in Neubauten in Neubaugebieten nur Heizungen installiert werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien laufen. Für Bestandsbauten und Neubauten in Baulücken gilt die 65-Prozent-Vorgabe zu erneuerbaren Energien beim Heizen erst, wenn Städte und Gemeinden die kommunale Wärmeplanung für die nächsten Jahre vorgelegt haben. Große Kommunen mit über 100.000 Einwohnern haben dafür bis zum 30. Juni 2026 Zeit, kleinere Kommunen bis zum 30. Juni 2028. Mit der kommunalen Wärmeplanung sollen Einwohner erfahren in welchen Straßen zum Beispiel eine Fernwärmeversorgung entstehen soll. Insofern müssen Hauseigentümer erst handeln, wenn sie wissen, mit welchem Energieträger und welcher Versorgung sie vor Ort rechnen können. Heizungen, welche ausschließlich mit Öl oder Gas betrieben werden, können nach den Regeln des derzeitigen Heizungsgesetzes in Bestandsbauten und Neubauten in Baulücken spätestens ab Mitte 2026 beziehungsweise Mitte 2028 nicht mehr eingebaut werden. Öl- oder Gasheizungen, die bereits in Betrieb sind, dürfen weiterlaufen, solange sie funktionieren. Sie können repariert werden, wenn sie kaputtgehen. Eine Austauschpflicht besteht nur, wenn die Heizung irreparabel ist. Bis die Wärmeplanung ihrer Stadt oder Gemeinde vorliegt, können Hausbesitzer demnach weiterhin eine reine Öl- oder Gasheizung bei sich installieren lassen. Allerdings sollten Sie als Verbraucher bedenken, dass das Heizen in den kommenden Jahren durch den CO₂-Preis auf fossile Brennstoffe deutlich teurer wird.

Erst ab 2045 sind fossile Energieträger nicht mehr erlaubt. Davon unberührt gilt weiterhin die bisherige GEG-Regelung zur Austauschpflicht von alten Heizkesseln nach spätestens 30 Jahren. Wer ein Eigenheim besitzt, kann laut dem aktuell geltenden Heizungsgesetz selbst entscheiden, mit welchen erneuerbaren Energieträgern er künftig heizen möchte. Dabei ist neben den Umbaumöglichkeiten und Anschaffungskosten maßgeblich, ob am Wohnort mittelfristig beispielsweise Fernwärmenetze oder Netze für Biogas oder Wasserstoff entstehen. Vor dem Einbau einer neuen Heizung, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird, ist eine Beratung durch eine fachkundige Person vorgeschrieben, wie sie vom VDGN angeboten wird. Diese soll auf mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und eine potenzielle Unwirtschaftlichkeit aufgrund des steigenden CO₂-Preises hinweisen. Der Gesetzgeber will Hausbesitzer dadurch vor Fehlinvestitionen in Heizungstechnik schützen, die für sie teuer wird und nicht nachhaltig ist.

KfW bietet Heizungsförderung an

Trotz politischer Diskussionen über das derzeitige GEG können Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilien­hauses sind, weiterhin für den Heizungstausch eine staatliche Förderung beantragen. Diese kann bis zu 70 Prozent der Investitionskosten betragen und setzt sich aus verschiedenen Boni zusammen. Primär gibt es eine Grundförderung von 30 Prozent für viele neue, klimafreundliche Heizungen. Zudem gibt es den Klima-Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent für den schnellen Umstieg und optional einen Einkommensbonus für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Die maximale förderfähige Investitionssumme liegt bei 30.000 Euro pro Haushalt.

Wärmepumpe – wo lohnt es sich wirklich?

Wenn Sie aktuell darüber nachdenken sich eine Wärmepumpe anzuschaffen, gibt es einiges zu bedenken, denn jedes Haus, jede Wohnung und jede Lebenssituation ist sehr individuell. Daher möchten wir Ihnen gerne einige grundlegende Informationen übermitteln, die für oder gegen eine Wärmepumpe sprechen. Allgemein lässt sich sagen, dass sich eine Wärmepumpe besonders in gut gedämmten Neubauten und energetisch sanierten Altbauten mit idealerweise einer Flächenheizung wie einer Fußbodenheizung lohnt. In gut gedämmten Häusern mit einer der Energieeffizienzklassen A+, A, B, C und D sind Wärmeverluste so gering, was eine effiziente Nutzung ermöglicht. Insofern sind gerade moderne Neubauten oft für Wärmepumpen ideal, da sie einen relativ geringen Heizbedarf haben und meist mit Fußbodenheizung ausgestattet sind. Auch in älteren Gebäuden kann sich eine Wärmepumpe lohnen, wenn sie gut gedämmt sind und die Fenster modernisiert wurden, um Wärmeverluste zu vermeiden. In der Kombination mit einer eigenen Photovoltaikanlage können die Stromkosten erheblich gesenkt werden, sodass die Wirtschaftlichkeit erhöht wird.

Wärmepumpe – hier lohnt es sich nicht

Es gibt allerdings auch einige Fälle in denen von einer Wärmepumpe abzuraten ist. Bei ineffizienten oder schlecht gedämmten, bzw. isolierten Gebäuden (oftmals ab Klasse F) reicht die Wärmepumpe möglicherweise nicht aus, um den Wärmebedarf zu decken. Insofern steigt der Wärmebedarf, was zu einem hohen Stromverbrauch führt, wodurch die Stromkosten steigen. Ist der generelle Energiebedarf recht hoch, sollte vorab über eine energetische Sanierung nachgedacht werden. Luft-Luft-Wärmepumpen sind zwar für einen geringen Platzbedarf geeignet, funktionieren aber nicht überall erfordern Luftdurchführungen. Erdwärmepumpen hingegen benötigen viel Platz, was gerade in städtischen Gebieten oder bei kleinen Grundstücken problematisch werden kann. Ebenso arbeitet eine Wärmepumpe bei hohen Vorlauftemperaturen ab circa 50 Grad weniger effizient. Zu beachten ist auch der Aspekt des Lärmschutzes was bei Reihenhäusern oder in dicht bebauten Gebieten ein Problem darstellen kann, wenn Lärmschutzvorschriften eingehalten werden müssen. Hinzu können hohe Anschaffungs- und Installationskosten auf Sie zukommen, vor allem wenn neben der Wärmepumpe ein neues Heizsystem oder umfangreiche Umbauten wie der Einbau einer Fußbodenheizung notwendig sind.

Die Abwägungen für oder gegen eine Wärmepumpe sind also vielfältig. Zudem ist jeder Fall individuell zu betrachten, was verallgemeinernde Aussagen erschweren. Auf jeden Fall sollte die Entscheidung nicht leichtfertig getroffen werden. Idealerweise lassen Sie sich unabhängig beraten. Wie oben erläutert, bietet auch der VDGN Beratungen an. Kommen Sie dafür gerne auf uns zu!

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