Brennpunkt Garageneigentum: VDGN mehr gefragt denn je

Von Hagen Ludwig

Erschienen im VDGN-Journal „Das Grundstück“, Heft 09/10 2025

Beim VDGN glühen derzeit die Telefone. Viele Garagennutzer sehen sich aktuell um ihr Eigentum gebracht, suchen Hilfe und werden Mitglied in unserem Verband. Dabei gleichen sich die Szenarien in verschiedenen Städten und Gemeinden. Die Stadtverwaltungen suggerieren, dass das Schuldrechtsanpassungsgesetz ausgelaufen sei und die Bodenpachtverträge für Eigentumsgaragen nun gekündigt werden müssen. Die Garagen würden dann laut Gesetz an den Grundstückseigentümer fallen und könnten von diesem weitervermietet werden. Dass dann eine Entschädigung für die einstigen Garageneigentümer fällig wird, wissen die Stadtoberen entweder nicht oder es wird bewusst verschwiegen. Falsch ist auch die Behauptung, dass getrennte Eigentumsverhältnisse von Grundstück und Gebäuden jetzt nicht mehr möglich wären –  die Stadt also gar keine andere Wahl hätte und die Kündigungen aussprechen müsste. Ein solches Argument erscheint natürlich erstmal komfortabel. Es erspart die Auseinandersetzung mit den Bürgern, die nun ihr Gebäudeeigentum verlieren sollen. Richtig ist jedoch vielmehr: Es gibt nach wie vor keinerlei gesetzliche Verpflichtung für die Kommunen, die aus DDR-Zeit stammenden Vertragsverhältnisse über Garagengrundstücke zu beenden. Das ist eine rein politische Entscheidung, die die Stadt als solche auch gegenüber ihren Einwohnern zu vertreten hat. In vielen Fällen konnte der VDGN schon helfen, genannt seien Berlin, Rostock, Leipzig oder Altenburg.  Jüngste Beispiele sind die sächsischen Städte Delitzsch und Pirna, über die wir im vorherigen Journal berichtet haben. Auch dort sollten die alten DDR-Verträge gekündigt werden. Nachdem jedoch der VDGN deutlich gemacht hat, dass den Städten dann Entschädigungsleistungen in Millionenhöhe drohen, zogen die dortigen Oberbürgerbürgermeister entsprechende Beschlussvorlagen für die Stadträte zurück. In der Cottbuser Stadtverwaltung hat man das alles anscheinend nicht registriert. Dort ging alles sehr schnell, wie in unserem Journalbeitrag auf Seite 25 nachzulesen ist.  Einen separaten Stadtratsbeschluss über die Kündigung der Garagenpachtgrundstücke sucht man vergebens. Man hatte den Stadtverordneten die geplante Maßnahme einfach als Bestandteil eines Beschlusses zur Haushaltskonsolidierung vorgelegt, weitgehend geräuschlos und unbemerkt von der Öffentlichkeit. Nun liegen die Kündigungen zum Jahresende bereits bei tausenden Garageneigentümern auf dem Tisch. Viele von ihnen wollen sich das nicht gefallen lassen und haben sich mit Ihren Vereinen und der Bürgerinitiative dem VDGN angeschlossen. Der Hinweis unseres Verbandes, dass die Stadt siebenstellige Entschädigungszahlungen riskiert, scheint im Cottbuser Rathaus bisher noch abzuprallen. So läuft alles auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hinaus. Ihren Ausgang sieht der VDGN mit großer Zuversicht. Denn der Verband hat in den 30 Jahren seit der Einführung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes viel Erfahrung vor den Schranken des Gerichts gesammelt, und er wird dort auch seinen Cottbuser Mitgliedern zur Seite stehen. Denn wenn eine Stadtverwaltung in der Lausitz oder anderswo einfach die Augen vor der regelmäßigen Rechtsprechung zu Entschädigungszahlungen verschließt, darf man das nicht durchgehen lassen.