VDGN setzt sich für Schutz kleiner Vermieter ein

19.05.2022

Mit dem Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten verteilt die Bundesampel die CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern neu. Der VDGN hat sich mit einer Stellungnahme am Prozess beteiligt.  

Der Gesetzentwurf sieht ein Stufenmodell vor, nachdem die Aufteilung der CO2-Kosten auf Grundlage des energetischen Sanierungszustands des Gebäudes erfolgt. Hierzu ermitteln die Vermieter den Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter (qm) und Jahr (a). Ist das Gebäude in einem sehr guten Zustand (< 12kg CO2 / a) kann der Vermieter alle kohlendioxidbasierten Kosten auf den Mieter übertragen. Wenn das Haus dagegen eine sehr niedrige Effizienzklasse aufweist (> 52 kg CO2 / a), muss der Vermieter 90 Prozent der CO2-Kosten tragen. Zwischen diesen beiden Extremen sieht der Gesetzentwurf noch acht weitere Stufen vor.  

Thorben Wengert / pixelio.de

In seiner Stellungnahme äußert der VDGN grundsätzliches Verständnis für die vorgesehene Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter bei Wohngebäuden auf Grundlage des Gebäudezustandes (Dämmung, Heizung). Er weist aber auch darauf hin, dass sich 60 Prozent aller in Deutschland vermieteten Wohnungen im Eigentum von Privatpersonen befinden, deren Jahresgewinne durch die Mieteinnahmen häufig nicht einmal den fünfstelligen Bereich erklimmen. Hinzu kommt, dass ein signifikanter Anteil der Gebäude gar nicht mehr auf die heute gültigen höchsten Effizienzklassen modernisiert werden kann. Deshalb braucht es aus Sicht des VDGN, um eine Überbelastung der Mieter zu verhindern, gleichzeitig eine Förderung der Vermieter. Auch in jenen Fällen, in denen die Häuser nicht auf das höchste Effizienzniveau modernisiert werden können. Sonst besteht die Gefahr, dass viele kleine private Vermieter ihre Wohnungen nicht mehr anbieten und sich so der bestehende Wohnungsmangel noch verstärkt.