VDGN fordert: Rechtssicherheit darf nicht vom Wohnort abhängen

28.07.2016

Acht Verbände in Brandenburg schaffen bereits Fakten und haben die Rückzahlung aller Altanschließerbeiträge angekündigt / Weitere haben Prüfung beschlossen

Während sich Landesregierung und Landtag nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 12. November 2015 ohne ein klares Signal zur Regelung der Altanschließerproblematik in die Sommerpause verabschiedet haben, nehmen immer mehr brandenburgische Zweckverbände das Heft des Handelns in die Hand. Nach einer ersten Übersicht des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) sind es mittlerweile acht Verbände, die im Zuge des Karlsruher Richterspruchs die Rückzahlung aller Altanschließerbeiträge angekündigt  haben, unabhängig davon, ob diese Bestandskraft erlangt haben oder nicht, ob Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben wurde oder nicht. Einige Verbände haben darüber hinaus bereits die Rückzahlung aller bisher überhaupt geleisteten Anschlußbeiträge beschlossen (siehe Anlage). In weiteren Zweckverbänden soll laut Beschlußlage eine solche Verfahrensweise jetzt geprüft werden.
Jüngstes Beispiel ist der Zweckverband Wasser/Abwasser Fehrbellin-Temnitz. Dessen Verbandsversammlung hat in der vergangenen Woche beschlossen, allen Alt­ansschließern die Beiträge für den Anschluß ans Trink- oder Abwassernetz, die er in den vergangenen Jahren kassiert hat, zurückzuzahlen.

Dazu erklärt VDGN-Vizepräsident Eckhart Beleites: „Der VDGN begrüßt, daß diese Verbände Fakten schaffen, um allen Alteranschließern vor Ort Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Gleichzeitig verurteilen wir die bisherige Strategie der Landesregierung und der rot-roten  Koalition. Sie zielt darauf ab, Zeit zu schinden und die Betroffenen ebenso wie die Zweckverbände im Regen stehen zu lassen. Viel mehr noch: Verbänden wie dem WAV Panke/Finow, die für die Rückzahlung der Beiträge einen Kredit aufnehmen wollen, wird dies von den Kommunalaufsichten der Landkreise, die als untere Landesbehörden agieren, versagt.
Das Ergebnis ist ein Flickenteppich. Um es deutlich zu sagen: Hier wird der Rechtsstaat demontiert. Ob die Betroffenen  Rechtssicherheit erlangen oder nicht, hängt vom zufällig gewählten Wohnort ab. Während in der einen Gemeinde alle verfassungswidrig erhobenen Beiträge zurückgezahlt werden, sind vielleicht nur zwei Kilometer weiter diejenigen die Dummen, die in Treu und Glauben an den Rechtsstaat widerspruchslos gezahlt haben. Die Landesregierung verweist in dieser Frage auf die kommunale Selbstbestimmung, mit der sie es ansonsten nicht so genau nimmt, und meint, sich so aus der Affäre ziehen zu können. Doch es war das Land, das mit seinen Anweisungen zum Kassieren der Altanschließerbeiträge auf dem Holzweg war, und dafür muss es geradestehen.  Ein Festhalten an der Blockadepolitik seitens der rot-roten Koalition  wird dazu führen, daß sich die Wähler künftig andere Alternativen suchen.“

Angesichts der verfahrenen Situation sieht der VDGN nur einen Ausweg: die Rückzahlung aller bisher geleisteten Beiträge, einschließlich die der Neuanschließer, und die Umstellung auf reine Gebührenmodelle mit finanzieller Unterstützung der Landesregierung.

Anlage: Verbände, die bereits die Rückzahlung aller Altanschließerbeiträge bzw. aller Beiträge angekündigt haben:

1. Trink- und Abwasserverband Oderbruch-Barnim (tavob) Bad Freienwalde
Beschlüsse der Verbandsversammlung vom 30. Mai 2016:
-Rücknahme der bestandskräftigen Bescheide und Aufhebung der nicht bestandskräftigen Bescheide der Altanschließerbeiträge.
-sofortige Rückzahlung der Altanschließerbeiträge

2. Zweckverband für Wasser- und Abwasserentsorgung Eberswalde (ZWA)
Beschluß der Verbandsversammlung vom November 2015: Rückzahlung aller Beiträge

3. Zweckverband Wasser/Abwasser Fehrbellin-Temnitz
Beschluß vom 19. Juli 2016: Rückzahlung aller Altanschließerbeiträge

4. WAZV Ziesar
Beschluß der Verbandsversammlung vom 23. Februar 2016:
Rückzahlung aller Beiträge, sobald die Kommunalaufsicht den  Kredit genehmigt

5.WAV Panke/Finow, Bernau
Rückzahlung aller Altanschließerbeiträge unter der Voraussetzung, daß  die Kommunalaufsicht  Wirtschaftsplan und Kreditaufnahme genehmigt

6. ZOWA Schwedt / Angermünde
Beschlüsse der Verbandsversammlung: Rückzahlung aller Altanschließerbeiträge und Aufnahme eines Kredits

7. Wasserversorgungsverband Hoher Fläming
Die im September 2015 beschlossene Rückzahlung aller Beiträge und Umstellung auf Gebührensystem wurde nach Prüfung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes fortgesetzt.

8. Abwasserzweckverband Planetal
Widerspruchsquote nahezu 100 Prozent. Rückzahlung an alle Altanschließer

Sonderfall TAW Lindow-Gransee
Der Servicebetrieb Rheinsberg mit reinem Gebührenmodell  ist zum 1. Juli 2016 dem TAW beigetreten. Auch für das bisherige Versorgungsgebiet Lindow-Gransee hat die Verbandsversammlung den Willen bekundet, eine komplette Rückzahlung aller eingenommenen Anschlussbeiträge für Trink- und Abwasser und eine Umstellung auf das Gebührenmodell umfänglich prüfen zu lassen. Vorerst gibt es somit zwei unterschiedliche Abrechnungsgebiete.