Bisher leider keine Einigung im Cottbuser Garagenstreit
Am kommenden Mittwoch werden die an die Garageneigentümer ergangenen Kündigungen noch einmal Thema auf der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung (SVV). Die Betroffenen hoffen zwar nach wie vor auf eine Rücknahme der Kündigungen seitens der Stadt. Um jedoch für den Fall gewappnet zu sein, dass es zu keiner Einigung mehr kommt, haben der VDGN und die Bürgerinitiative „Cottbuser Garagen“ jetzt bereits mit der Vorbereitung von Entschädigungsklagen begonnen.
Dazu erklärt VDGN-Vizepräsident Peter Ohm: „Noch ist eine Rücknahme der Kündigungen seitens der Stadt im Einvernehmen mit den Betroffenen möglich. Die Stadtverordnetenversammlung kann am 19. November 2025 diesen Beschluss fassen. Die Stadtverwaltung hat in den bisherigen Gesprächen mit den Garageneigentümern, den Fraktionsvorsitzenden der SVV und dem VDGN bisher kein Einlenken erkennen lassen. Auch alternative Lösungsmöglichkeiten wurden nicht einmal ansatzweise vorgelegt. Auf die Vorschläge der Bürgerinitiative für eine einvernehmliche Lösung gibt es seitens der Stadtverwaltung bisher keine Reaktion.
Deshalb hat der VDGN gemeinsam mit den Betroffenen jetzt damit begonnen, die juristische Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen vorzubereiten. Laut Schuldrechtsanpassungsgesetz entstehen diese Ansprüche, wenn die Garagen nach Kündigung des Pachtvertrages in das Eigentum des Grundstückseigentümers – hier der Stadt – übergehen und danach weitervermietet werden. Als Grundlage für die Entschädigungsforderungen werden wir in den kommenden Tagen die ersten Wertgutachten in Auftrag geben. Gleichzeitig werden musterhafte Kläger für die ersten Gerichtsverfahren ausgewählt, um damit den juristischen Weg auch für die anderen Betroffene aufzuzeigen. Insgesamt haben mehr als 3000 Cottbuser Garageneigentümer eine Kündigung zum 31. Dezember 2025 erhalten.“
