VDGN begrüßt Sicherung der Berliner Kleingärten auf landeseigenen Flächen

15.07.2025

Kleingärten auf privatem Grund bleiben außen vor und müssen über Planungsrecht geschützt werden

Der Berliner Senat hat heute das Kleingartenflächensicherungsgesetz beschlossen. Dazu erklärt VDGN-Präsident Jochen Brückmann: „Die jahrelange Hängepartie um die Sicherung vieler Berliner Kleingärten hat damit hoffentlich ein Ende. Der Senat bekennt sich zum Erhalt und Sicherung der Kleingartenanlagen auf landeseigenen Boden. Der VDGN begrüßt außerdem, dass das Berliner Abgeordnetenhaus bei notwendigen Umwidmungen von Kleingartenflächen beteiligt wird und dem zustimmen muss.“

Jochen Brückmann erklärt weiter: „Kleingärtner sollen nach dem neuen Gesetz Ersatzflächen in der gleichen Größe und im Einzugsbereich der bisherigen Unterpächter gestellt bekommen. Diese Regelung ist besonders wichtig, weil bisher Ersatz-Parzellen irgendwo in der Stadt oftmals auf deutlich kleineren Flächen angelegt worden sind.“

Abschließend sagt Jochen Brückmann: „Vom Kleingartenflächensicherungsgesetz bleiben zwangsläufig jedoch die rund 14.000 Parzellen in privatem Eigentum, also 20 Prozent aller Berliner Kleingärten, ausgenommen. Hier muss das Land Berlin Abhilfe schaffen und durch die Aufstellung von Bebauungsplänen die dauerhafte Nutzung sicherer machen.“