Der aktuelle Gesetzesentwurf der Landesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes Sachsen-Anhalts bezieht sich im konkreten auf eine Änderung der Gebäudevermessungspflicht. Dafür soll vorrangig der § 14, Nachweis von Gebäuden, verändert werden.
Der VDGN hat dazu eine Stellungnahme abgegeben: