Der VDGN begrüßt die Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung und betrachtet sie als einen wichtigen und richtigen Schritt für Vereinfachung und Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren.

Die Einführung verbindlicher Fristen für die Beteiligung der Fachbehörden ist positiv, da sie die Planungssicherheit erhöht und Verzögerungen reduziert. Allerdings weist der VDGN auch auf die Notwendigkeit hin, den Schutz der Eigentumsrechte und die Qualitätssicherung beim Bauen nicht zu vernachlässigen. Der VDGN lehnt insbesondere Solarpflicht für bereits bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser ab.
Zudem könnte eine zu starke Vereinfachung Risiken für die Bauqualität und den Schutz von Umwelt und Denkmalschutz bergen. Es ist daher essenziell, dass die neuen Regelungen eine ausgewogene Balance zwischen Effizienz und Qualitätssicherung gewährleisten.
VDGN-Stellungnahme: