Brandenburg: VDGN zum Rechtsgutachten in der Altanschließer-Frage. Umstellung auf Gebührenmodell ist einziger vernünftiger Weg
Nach Presseberichten liegt der Brandenburger Landesregierung das Rechtsgutachten zur Altanschließer-Frage vor, das sie selbst in Auftrag gegeben hatte. Danach ist es rechtlich möglich, die gezahlten Beiträge auch in den Fällen bestandskräftiger Bescheide rückzuerstatten. Dazu erklärt der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Peter Ohm:
„Wenn dem so ist, gibt es keine Ausreden mehr. Alle Altanschließer in Brandenburg müssen gleich behandelt werden. Denn laut Beschluß des Bundesverfassungsgerichts sind auch alle Bescheide auf grundgesetzwidriger Grundlage erlassen worden. Ansonsten werden der Rechtsfrieden und der soziale Frieden schweren Schaden nehmen.
Die Brandenburger Landesregierung ist jetzt in der Pflicht, das flächendeckend durchzusetzen – so wie sie das Einkassieren der Altanschließerbeiträge flächendeckend durchgesetzt hat. Von dieser Pflicht sehen wir die Landesregierung auch nicht durch eine Aussage des Gutachtens entbunden, daß sie den Zweckverbänden keinen Schadensersatz leisten müsse. Vielmehr ist es ihre politische Pflicht, zur Wiedergutmachung des Schadens auch finanziell beizutragen.
Wenn das Gutachten feststellt, daß die Beitragsausfälle bei den Zweckverbänden nicht durch neue Beiträge oder höhere Gebühren für die Altanschließer ausgeglichen werden dürfen, dann heißt das: Der einzige vernünftige Weg besteht darin, die Finanzierung der Systeme für die Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung flächendeckend auf das reine Gebührenmodell umzustellen, was die Rückzahlung aller Anschlußbeiträge einschließt."