Schäden nach Stromausfall – Wann springt die Versicherung ein?

22.01.2026

Der massive Stromausfall Anfang des Jahres im Berliner Südwesten hat gezeigt, dass Haus- und Wohnungseigentümer ihre Versicherungen für solche Fälle überprüfen sollten. Was versichert ist und was Betroffene tun können.

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Gefriergut und Lebensmittel

Es kann versichert sein, wenn der Vertrag den Verderb von Lebensmitteln bei Stromausfall ausdrücklich einschließt. Häufig ist das in besseren Tarifstufen oder Zusatzbausteinen enthalten.

Nicht automatisch versichert ist Gefriergut in einfachen Basistarifen.

Was betroffene Personen tun sollten: Kühlgeräte geschlossen halten, verdorbene Ware fotografieren, eine Liste der Lebensmittel erstellen und die Dauer des Stromausfalls dokumentieren.

Elektrische Geräte

Es kann versichert sein, wenn ein echter Geräteschaden vorliegt, zum Beispiel an Netzteil, Steuerung oder Elektronik. Je nach Vertrag können auch bestimmte Überspannungsschäden mitversichert sein.

Nicht versichert sind in der Regel reine Funktionsstörungen, Neustarts oder verlorene Einstellungen ohne technischen Defekt.

Was betroffene Personen tun sollten: Empfindliche Geräte bei instabiler Stromversorgung vom Netz trennen, Geräte erst wieder anschließen wenn die Versorgung stabil ist, Defekte durch einen Fachbetrieb prüfen lassen.

Heizung und Wärmepumpe

Es kann versichert sein, wenn ein technischer Defekt an der Anlage entstanden ist.

Nicht versichert ist meist eine reine Neueinstellung oder Parametrierung ohne Sachschaden.

Was betroffene Personen tun sollten: Anlage nach dem Stromausfall kontrollieren, Fehlermeldungen dokumentieren, Fachbetrieb beauftragen und Ursache bestätigen lassen.

Geplatzte Wasserleitungen durch Frost

Es kann versichert sein, wenn Leitungswasser aus einer fest installierten Leitung austritt und die Sorgfaltspflichten eingehalten wurden. Das betrifft sowohl Gebäude als auch Hausrat.

Nicht versichert sind Schäden, wenn keine Frostschutzmaßnahmen getroffen wurden, obwohl ein längerer Ausfall absehbar war. Je nach Kulanz des Versicherers und nach Schadenfall.

Was Sie tun können: Bei längerem Stromausfall im Winter Wasser am Hausanschluss abstellen, wenn möglich Leitungen entleeren, Gebäude frostfrei halten und regelmäßig kontrollieren.

Grundsätzlich gilt: Viele dieser Schäden können versichert sein. Ob Versicherungsschutz besteht, muss immer im konkreten Vertrag geprüft werden.

Unser Tipp: Eine regelmäßige Überprüfung des Versicherungsschutzes sorgt dafür, dass die Kunden auch bei außergewöhnlichen Ereignissen wie einem Stromausfall gut abgesichert sind.

VDGN-Mitglieder können dazu eine Beratung über unser Beratungszentrum vereinbaren. Kontaktdaten erhalten Sie unter folgendem Link: