Sachsen-Anhalt: Geplante Änderung des Kommunalabgabengesetzes bringt Betroffenen keine grundsätzliche Verbesserung
In Sachsen-Anhalt hat der Landtag am Dienstag (31. Mai 2016) in einer Sondersitzung die Änderung des Kommunalabgabengesetzes diskutiert. Mit der Gesetzesnovelle will die Regierungskoalition aus CDU, SPD und Grünen Zweckverbänden die Möglichkeit einräumen, die Vollziehung von Bescheiden über den sogenannten Herstellungsbeitrag II auszusetzen. Dabei geht es um Beiträge, die Grundstückseigentümer zahlen sollen, obwohl ihre Grundstücke schon vor der Wiedervereinigung an die Systeme der Trinkwasserversorgung und der Abwasserentsorgung angeschlossen worden waren. Dazu erklärt der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Peter Ohm:
„Für die Betroffenen ergibt sich mit dieser Gesetzesänderung keine grundsätzliche Verbesserung. Die Zweckverbände können das Eintreiben der Beiträge aufschieben, müssen das aber nicht. Gelten soll dieses „Moratorium“ auf der Basis von Freiwilligkeit bis zu einer abschließenden Klärung, ob die Beitragserhebungen rechtmäßig sind oder nicht. Die Landesregierung erwartet diese abschließende Klärung von einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichts. Ein durchsichtiges Spiel, das wir schon aus dem Bundesland Brandenburg kennen. Dort hatte das Landesverfassungsgericht die Erhebung solcher Altanschließerbeiträge mit einem Gefälligkeitsurteil auf der ganzen Linie für rechtmäßig erklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat dem mit seinem Beschluß vom 12. November 2015 einen Riegel vorgeschoben. Diese Entscheidung betrifft zwar direkt nur Fälle aus Brandenburg. Doch die Rechtslage sieht in Sachsen-Anhalt sehr ähnlich aus.
Die Landesregierung in Magdeburg wäre deshalb gut beraten, von sich aus die Weichen so zu stellen, daß alle Beiträge zurückgezahlt werden. Ansonsten wird die Frage vor dem Bundesverfassungsgericht geklärt werden. Für die neue Regierungskoalition in Sachsen-Anhalt ist es in Sachen Glaubwürdigkeit jedenfalls kein guter Anfang, die Betroffenen mit einer Pseudo-Lösung besänftigen zu wollen, aber im Grunde alles beim schlechten Alten zu lassen.“