Brandenburger Altanschließerproblem: Cottbuser LINKEN-Vorsteher einig mit SPD-Innenminister bei Verachtung des Bundesverfassungsgerichts
Die Entscheidungen der Stadtverwaltung und der Stadtverordneten in Cottbus (Brandenburg), Altanschließerbeiträge zu kassieren, seien nicht rechtswidrig gewesen, hat laut einem Zeitungsbericht der LINKE-Fraktionsgeschäftsführer im Cottbuser Stadtparlament Eberhard Richter erklärt. Jeder Schritt sei durch die Instanzen von Amts- und Verwaltungsgerichten bestätigt worden. „Drei Richter des Bundesverfassungsgerichtes hatten jetzt eine andere Auffassung“, wird Richter zitiert, der auch Ortsvorsitzender der LINKEN in Cottbus ist.
Dazu erklärt Peter Ohm, Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN):
„Da ist wohl noch etwas Schulung nötig, bis Herr Richter über die Rolle des Bundesverfassungsgerichtes im Rechtssystem der Bundesrepublik Bescheid weiß. Hier nur soviel: Es ist das höchste deutsche Gericht. Seine Beschlüsse sind bindend für sämtliche anderen deutschen Gerichte sowie für sämtliche Behörden von Bund und Ländern. Die Praxis der Erhebung von Altanschließerbeiträgen in Brandenburg, die Herr Richter so vehement verteidigt, hat es anhand von zwei Fällen aus Cottbus für grundgesetzwidrig erklärt. Rechtswidriger als verfassungswidrig kann nichts sein.
Herr Richter ist mit seinen merkwürdigen Anschauungen aber nicht alleine. Es war Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD), der in der Sitzung des Brandenburger Landtages am 10. März das Bundesverfassungsgericht eines „Fehlurteils“ bezichtigte. Offensichtlich ist hier eine Koalition der Selbstherrlichen am Werk. Daß ihre Teilnehmer ausgerechnet aus den Parteien kommen, die früher als Interessenvertreter der „kleinen Leute“ angesehen wurden, werden sich viele Brandenburgerinnen und Brandenburger bestimmt bis zur nächsten Landtagswahl merken.