Bürger dürfen nicht länger hingehalten werden

20.06.2016

Altanschließerstreit: VDGN zum unwürdigen Taktieren der Landespolitik und des Landeswasserverbandstages

Mehr als ein halbes Jahr ist bereits vergangen seit dem richtungsweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, mit dem die bisherige Praxis zur Beitragsveranlagung von Altanschließern in Brandenburg gekippt wurde. Doch noch immer haben die Bürger des Landes keine Antwort darauf bekommen, wie Verfassungskonformität, Rechtmäßigkeit und Gleichbehandlung in dieser substantiellen Frage hergestellt werden sollen. Dem Landeswasserverbandstag fällt nun nichts Besseres ein, als das Problem auf die lange Gerichtsbank zu schieben. Schluss damit. Die Bürger dürfen jetzt nicht mehr hingehalten werden, fordert der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN).

Dazu erklärt VDGN-Präsident Peter Ohm: „Die Reaktion der Verantwortlichen in Brandenburg auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gleicht einer beschämenden Inszenierung. Wochenlang war nach dem Machtwort der Karlsruher Richter von der Landesregierung gar nichts zu hören. Bürger, Verbände und Gemeinden wurden im Regen stehen gelassen. Dann erklärte Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) in Umkehrung der Tatsachen, das Land habe alles richtig gemacht und nur beratungsresistente Zweckverbände hätten jetzt ein Problem. Immer wieder wurde abgewiegelt, auf ein Gutachten verwiesen, dessen Ergebnisse nun auch schon wieder zwei Wochen vorliegen. Eine Rückzahlung an alle Betroffenen mit oder ohne bestandskräftigen Bescheid sei möglich, heißt es darin, nicht zuletzt im Sinne des Rechtsfriedens. Wer erwartet hat, daß nun endlich Nägel mit Köpfen gemacht werden, sieht sich erneut enttäuscht.

Die Landesregierung erklärt, nun müsse man noch auf die Vorlage eines zweiten Gutachtens im September warten. Und der Landeswasserverbandstag, ein Zusammenschluss von Zweckverbänden, bringt sich ein in diese Inszenierung. Verbände, die bereits eine Rückzahlung an alle Betroffenen beschlossen haben, stehen dort in der Kritik. Stattdessen wurde nun im Zuge einer Expertentagung empfohlen, zur Entschädigung von Altanschließern auf Urteile der Gerichte vor Ort  zu warten, und deren Mühlen mahlen bekanntlich sehr langsam.

Unverständlich ist, warum sich der Großteil der Landtagsabgeordneten dabei  in die Komparsenrolle drängen lässt und nicht seinen Wählerauftrag erfüllt.  Unter diesem Vorzeichen droht auch die bevorstehende Anhörung zum Gutachten im Innenausschuss eine Farce zu werden, zumal  Interessenvertreter der Altanschließer dort nach bisherigen Plänen nicht zu Wort kommen sollen.
Der VDGN fordert vom Landtag Brandenburg endlich ein klares Bekenntnis: Alle Altanschließer in Brandenburg müssen gleich behandelt werden. Denn alle Bescheide sind auf grundgesetzwidriger Grundlage erlassen worden. Einzige Alternative ist die Umstellung auf das Gebührenmodell. Wenn die Parteien der Regierungskoalition ihren Abwärtstrend noch stoppen wollen, müssen sie jetzt handeln.“

Unterdessen hat auch der Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverband (NWA) angekündigt, die Rückzahlung der Altanschließerbeiträge bei bestandskräftigen Bescheiden zu prüfen. Generell wolle man aber bei einer Mischfinanzierung aus Beiträgen und Gebühren bleiben, berichtet die MOZ.