Resolution der Teilnehmer an der Informations- und Protestveranstaltung des VDGN am 12. Mai 2016 in Eichwalde / Verband bereitet juristische Schritte im Sinne aller Betroffenen vor
Die Altanschließerbeiträge in Brandenburg sind grundgesetzwidrig. Sie verletzten die Grundrechte der Betroffenen. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss vom 12. November 2015 festgestellt. Damit ist klar: Die Altanschließerbeiträge wurden allesamt auf rechtswidriger Grundlage erlassen. Dennoch können nur jene Betroffenen sicher sein, ihr eingezahltes Geld zurückzuerhalten, deren Bescheide noch nicht bestandskräftig geworden sind.
Dazu erklärte VDGN-Präsident Peter Ohm auf einer Informations- und Protestveranstaltung des VDGN am 12. Mai 2016 in der Gemeinde Eichwalde, die zum Versorgungsgebiet des Märkischen Wasser- und Abwasserverbandes gehört: „Wir wenden uns entschieden dagegen, dass auf diese Weise in der Bevölkerung Zwietracht gesät wird, die hinein bis in die Gemeinden wirkt, ja unter Nachbarn aufkeimt. Es darf nicht zugelassen werden, dass mit juristischen Winkelzügen eine Ungleichstellung der von grundgesetzwidrigen Abgaben Betroffenen betrieben wird. Seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist ein halbes Jahr vergangen, in dem die Brandenburger Landesregierung in der Sache nichts unternommen hat. Stattdessen vertröstet sie die Betroffenen mit dem Warten auf ein weiteres Rechtsgutachten, dessen Ergebnisse wir schon ahnen können.“
Ohne Gegenstimme wurde von den zahlreichen Teilnehmern der Veranstaltung in diesem Sinne eine Resolution mit folgenden Forderungen an die Landesregierung und die politischen Kräfte im Landtag beschlossen:
– Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts muss zügig und ohne Wenn und Aber umgesetzt werden! Ganz gleich ob Bescheide Bestandskraft erlangt haben oder nicht, sie müssen alle aufgehoben werden! Alle eingezahlten Beiträge sind vollständig zurückzuzahlen!
– Die Landesregierung und der Gesetzgeber dürfen sich nicht aus ihrer politischen Verantwortung stehlen, sondern stehen in der Pflicht, die Zweckverbände, wo nötig, bei der Rückzahlung der rechtswidrig erhobenen Beiträge finanziell zu unterstützen!
– Es muss verhindert werden, dass eine neue Beitragswelle Brandenburg erfasst, diesmal in Gestalt von „Erneuerungsbeiträgen“. Dauerhafte Sicherheit vor ungerechtfertigten Beitragsforderungen gibt es nur, wenn die Aufgabenträger ihre Finanzierung überall auf das reine Gebührenmodell umstellen. In diesem Sinne muss das Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg geändert werden.
Neben dem politischen Engagement beschlossen die Teilnehmer der Veranstaltung auch weitere solidarisch finanzierte juristische Schritte in Zusammenarbeit mit VDGN-Vertrauensanwalt Lutz Schallschmidt, einem ausgewiesenen Verwaltungsrechtsexperten. Dabei geht es sowohl um die Vorbereitung einer Klage auf verwaltungsrechtlicher Ebene als auch um die Durchsetzung staatshaftungsrechtlicher Schadensersatzansprüche.
Dazu Peter Ohm: „Wir werden nichts unversucht lassen, die Sache auch vor Gericht durchzufechten – und zwar so, dass der Ausgang des Prozesses allen Betroffenen im Bereich des MAWV und darüber hinaus im gesamten Land Brandenburg nützt.“