Pachterhöhung für Garagengrundstücke ist rechtswidrig

05.08.2025

Nutzer können zu viel gezahltes Entgelt von der Stadt Stralsund zurückfordern

Die jüngste Pachterhöhung für Garagengrundstücke durch die Stadt Stralsund war rechtswidrig. Das ist das Ergebnis mehrerer jetzt abgeschlossener Verhandlungen am Amtsgericht Stralsund. Vier Mitglieder der im VDGN organisierten Garagengemeinschaft Stralsund hatten der zum 1. Januar 2024 verkündeten Erhöhung von 100 auf 274 Euro jährlich widersprochen und die Zahlung des Mehrbetrags verweigert. Daraufhin wurden sie von der Stadt verklagt. Die Garageneigentümer ließen sich auf den Rechtsstreit ein und beauftragten VDGN-Vertrauensanwalt Jens Rattensperger aus Schwerin mit der Wahrnehmung ihrer Interessen. Rechtsanwalt Rattensperger ist unter anderem spezialisiert auf Fragen des Schuldrechtsanpassungsgesetzes, das immer dann zur Anwendung kommt, wenn die Garagennutzer noch einen alten DDR-Pachtvertrag haben und folglich auch noch Eigentümer des Garagengebäudes sind.  Kürzlich waren nun die Gerichtstermine anberaumt. „Beide Kammern des Amtsgerichts Stralsund haben der Stadt gleich zu Anfang erklärt, dass ihre Erhöhungsverlangen fehlerhaft sind, weil sie gegen die Nutzungsentgeltverordnung verstoßen. Daraufhin hat die Stadt ihre Klagen zurückgenommen“, so Rechtsanwalt Rattensperger.

Insbesondere, so die Richter, sei gegen § 6 der Entgeltverordnung verstoßen wurden. Demnach hätte die Stadt ihr Erhöhungsverlangen mittels eines Gutachtens des zuständigen Gutachterausschusses bzw. eines öffentlich vereidigten Sachverständigen begründen müssen. Hilfsweise wäre es auch möglich gewesen, drei vergleichbare Grundstücke zu benennen, für die bereits eine Pacht in der geforderten Höhe gezahlt wird, um die Ortsüblichkeit nachzuweisen. „All das ist nicht erfolgt, obwohl zuvor bereits der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der VDGN auf diese Punkte verwiesen haben. Die Stadt hat also eine Niederlage mit Ansage kassiert“, so VDGN-Vizepräsident Peter Ohm.

„Für andere Stralsunder Garagennutzer mit ähnlicher Vertragssituation bedeutet der Ausgang der Gerichtsverhandlung, dass sie das zu viel gezahlte Entgelt zurückverlangen können“, so der VDGN-Vertrauensanwalt. Das Verhandlungsergebnis aus der Hansestadt hat nach Auffassung des VDGN zudem überregionale Bedeutung, weil es Garagennutzer auch in anderen Orten darin bestärkt, offensichtlich fehlerhafte Erhöhungsverlangen nicht zu akzeptieren und notfalls ihre Interessen vor Gericht durchzusetzen.