Wassergipfel in Bützow: Rückzahlung an Altanschließer auch in Mecklenburg-Vorpommern!

07.06.2016

Resolution der Teilnehmer: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts soll auch im Nordosten umgesetzt werden. SPD-Vertreter verkündet Streichung von Erneuerungsbeiträgen aus dem Kommunalabgabengesetz

Die Rückzahlung aller Altanschließerbeiträge beim Trinkwasser und Abwasser haben am Montagabend (6. Juni 2016) die mehr als 200 Teilnehmer des 2. Wassergipfels Mecklenburg-Vorpommern in einer einstimmig verabschiedeten Resolution gefordert. Von der Landesregierung und vom Gesetzgeber verlangten die Teilnehmer der vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) organisierten Veranstaltung, den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2015, der die Verfassungsgwidrigkeit der Altanschließerbeiträge in Brandenburg feststellt, auch für Mecklenburg-Vorpommern umzusetzen. Verhindert werden müsse, daß Mecklenburg-Vorpommern von einer neuen Beitragswelle in Gestalt von „Erneuerungsbeiträgen“ für verschlissene Anlagen der Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung erfaßt werde. VDGN-Präsident Peter Ohm bekräftigte die Forderung des Verbandes, die Finanzierung dieser Systeme flächendeckend auf das reine Gebührenmodell umzustellen, was eine Rückzahlung aller Beiträge auch an die Neuanschließer, also alle, deren Grundstücke nach der Wiedervereinigung angeschlossen wurden, beinhaltet.

Der Parlamentarische Geschäftsführer und kommunalpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Heinz Müller, teilte auf dem Wassergipfel auch im Namen der CDU-Fraktion mit: SPD und CDU werden im Zuge der gerade laufenden Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) einen Entschließungsantrag einbringen, die Möglichkeit des Erhebens von Erneuerungsbeiträgen aus dem KAG zu streichen. Müller gehörte zu den Teilnehmern einer Podiumsdiskussion mit den kommunalpolitischen Sprechern im Landtag vertretener Parteien. Neben ihm standen den Teilnehmern des Wassergipfels Marc Reinhardt (CDU), Jeannine Rösler (DIE LINKE) und Johannes Saalfeld (BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN) Rede und Antwort.

Der von den Regierungsfraktionen vorgelegte Entwurf zur Änderung des KAG stieß – mit Ausnahme der auf der Veranstaltung angekündigten Streichung der Erneuerungsbeiträge – bei den Vertretern der Altanschließer auf einhellige Ablehnung. Denn erklärtermaßen dient er einzig und allein dem Ziel, noch nicht erhobene Beiträge in Höhe von 37,7 Millionen Euro einzutreiben. Dazu soll eine Frist für die Beitragserhebungen bis zum 31. Dezember 2020 gewährt werden. Als Vertreterin des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen verdeutlichte auf dem Wassergipfel Liliane Hercher, daß von den Altanschließerbeiträgen auch zahlreiche Mieter in Mecklenburg-Vorpommern betroffen sind. Denn der Entzug dieser Gelder verhindere die Sanierung des Wohnungsbestandes und oft auch den altersgerechten Umbau von Wohnungen.

Hintergrund: Eine Dokumentation zur Geschichte der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie zur Entwicklung des Wasserrechts in Meccklenburg-Vorpommern finden Sie hier.