VDGN sieht nach Analyse der Experten nur einen Ausweg: Rückzahlung aller Wasser- sowie Abwasseranschlußbeiträge und Umstellung auf Gebührenmodell
Angesichts der verfahrenen Situation in der Altanschließerproblematik in Brandenburg fordert der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), die Rückzahlung aller bisher geleisteten Beiträge, einschließlich die der Neuanschließer, und die Umstellung auf reine Gebührenmodelle mit finanzieller Unterstützung der Landesregierung. „Auch die jüngsten Aussagen von Rechtsexperten, die sich eingehend mit dieser Thematik in Brandenburg beschäftigt haben, lassen für uns keinen anderen Schluss zu. Das System der Beitragserhebung wurde in eine Sackgasse manövriert, aus der es keinen anderen Ausweg gibt“, erklärt der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer, Peter Ohm.
Daß sich das Beitragsrecht bundesweit und speziell in Brandenburg in einer tiefen Krise befindet, war Konsens und eine der Kernaussagen auf der Potsdamer Kommunalrechtskonferenz, die am 30. Juni vom Kommunalwissenschaftlichen Institut (KWI) der Universität Potsdam und der Rechtsanwaltskanzlei Dombert organisiert wurde. Auf den Punkt brachte es der Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern, Jürgen Aussprung, in seinem Referat. Mit Bezug auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom November 2015, mit der die bisherige Praxis zur Beitragsveranlagung von Altanschließern in Brandenburg gekippt wurde, erklärte er wörtlich: „In Brandenburg ist die Beitragserhebung weitgehend ,tot‘. Neue Streitigkeiten um gespaltene Gebühren und die ordnungsgemäße Gebührenkalkulation werden sich sicher anschließen. Ferner dürften Rechtsstreite entbrennen über die Frage, ob gezahlte Beiträge – und wenn ja unter welchen Voraussetzungen – erstattet werden können und müssen.“
Werden die verfassungswidrigen Altanschließerbeiträge nur im Fall nicht bestandskräftiger Bescheide zurückgezahlt, sind diejenigen Bürger, die in Treu und Glauben in Vertrauen auf die Rechtsstaatlichkeit gezahlt haben, die Dummen. Das räumte auch Prof. Christoph Brüning, der ein entsprechendes Rechtsgutachten im Auftrag der Landesregierung Brandenburg erstellt hat, auf der jüngsten Sitzung des Innenausschusses des Landtages ein. Wenn Gerechtigkeit hergestellt werden soll, müsse auch bei bestandskräftigen Bescheiden zurückgezahlt werden. Da sich die Rückzahlung laut Brüning nicht auf die Gebühren umlegen läßt, bleibe die Frage: Wer bleibt auf den Kosten sitzen?
Dazu erklärt Peter Ohm: „Angesichts der verfahrenen Situation bleiben nur die Rückzahlung aller bisher erhobenen Trinkwasser- und Abwasseranschlußbeiträge, die Umstellung auf reine Gebührenmodelle und die Schaffung eines Hilfsfonds des Landes, um die Zweckverbände dabei finanziell zu unterstützen. Dazu bedarf es einer politischen Entscheidung, und zwar schnell. Die von den verfassungswidrigen Bescheiden betroffenen Bürger dürfen nicht länger hingehalten werden. Einerseits wird erklärt, daß Gerichtsentscheidungen abgewartet werden müssen. Andererseits führen die Gerichte ins Feld, es mangele an Vorgaben des Gesetzgebers. Mit diesem in der Vergangenheit schon mehrmals erprobten Ping-Pong-Spiel muss Schluß gemacht werden. Die Rückzahlung aller Beiträge und eine Umstellung auf Gebühren sind juristisch möglich. Das ist eine wesentliche Aussage auch des Brüning-Gutachtens. Nur so kann verhindert werden, dass die Bürger erneut in langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren gedrängt werden. Vor allem im Trinkwasser- aber auch im Abwasserbereich ist dieser Schnitt von nicht wenigen brandenburgischen Kommunen bereits erfolgreich vollzogen worden. Insofern gibt es keine Ausreden mehr.“
Hintergrund: Die Potsdamer Kommunalrechtstage werden gemeinsam von dem Kommunalwissenschaftlichen Institut (KWI) der Universität Potsdam und Dombert Rechtsanwälte organisiert. Einmal jährlich widmen sie sich grundlegenden und aktuellen Fragen des Kommunalrechts. Diesmal stand das vor 25 Jahren erlassene Kommunalabgabengesetz (KAG) im Mittelpunkt. Ungeplante Brisanz erhielt das Thema durch die Altanschließerentscheidung des BVerfG. Zahlreiche Vertreter von Kommunen und Zweckverbänden hofften auf Antworten. Vieles blieb jedoch noch unklar.
Referenten waren unter anderem: Jürgen Aussprung, Vizepräsident des OVG Mecklenburg-Vorpommern, Johannes Kluge, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Cottbus, Dr. Ulrich Becker, Richter am Brandenburgischen Landesverfassungsgericht, und Prof. Klaus Herrmann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht.