Landtag von Mecklenburg-Vorpommern änderte Kommunalabgabengesetz. VDGN kritisiert Verlängerung mutmaßlich verfassungswidriger Zustände bei Altanschließerbeiträgen
Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat am Mittwoch (6. Juli 2016) Änderungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für dieses Bundesland beschlossen. Danach wird die Möglichkeit zur Erhebung von Altanschließerbeiträgen beim Trink- und Abwasser bis Ende 2020 verlängert. Gestrichen aus dem gültigen KAG wurde die Möglichkeit, sogenannte Erneuerungsbeiträge für den Ersatz verschlissener System und Anlagen zu erheben. Dazu erklärt der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Peter Ohm:
„Es bestehen ernsthafte Zweifel, daß die Erhebung von Altanschließerbeiträgen in Mecklenburg-Vorpommern grundgesetzkonform ist. Deshalb prüft jetzt das Bundesverfassungsgericht mehrere anhängige Beschwerden. Trotzdem hat die Schweriner Regierungskoalition aus SPD und CDU und Zustimmung von Bündnis90/Die Grünen eine KAG-Änderung durchgedrückt, die einzig und allein dem Ziel dient, noch ausstehende Beiträge in Höhe von 37,7 Millionen Euro einzutreiben. Die Quittung für diese Verlängerung mutmaßlich verfassungswidriger Zustände wird bei der Landtagswahl im Herbst ausgestellt.
Dennoch begrüßen wir die Streichung der Möglichkeit von Erneuerungsbeiträgen aus dem KAG. Damit ist die Gefahr einer neuen Beitragswelle, die wie schon die Altanschließerbeiträge weite Teile der Bevölkerung Mecklenburg-Vorpommerns belasten würde, abgewendet. Zu verdanken ist dies vor allem der Hartnäckigkeit des VDGN, der seit langem und zuletzt in der Verbändeanhörung des Innenministeriums, dann in der parlamentarischen Anhörung des Innenausschusses sowie auf dem 2. Wassergipfel für MV am 6. Juni in Bützow die Streichung der Erneuerungsbeiträge gefordert hatte.