Flughafen läßt laute Flieger einfach verschwinden

02.09.2016

Flughafengesellschaft setzt beim Schallschutz weiter auf Trickserei und Verunsicherung / VDGN fordert: Rechenkunststücke müssen unterbunden werden

Für viele Anwohner des neuen Flughafens BER in Berlin-Schönefeld könnte der einzubauende Schallschutz bald eine Nummer kleiner ausfallen. Mit dieser Mitteilung überrascht die Flughafengesellschaft  Berlin Brandenburg  in der jüngsten Ausgabe der unternehmenseigenen Anwohnerzeitschrift  „BER aktuell“. Der Grund: Ab Oktober soll die Berechnung der Schallschutzmaßnahmen für betroffene Gebäude auf der Grundlage eines neuen „Flugzeugmixes“ erfolgen. Dafür werde ein neues Szenario zu Grunde gelegt, nachdem der Anteil größerer und damit lauterer Flieger – dazu zählt unter anderem der Riesen-Airbus A380 – geringer sein werde als ursprünglich prognostiziert, heißt es. Konkret bedeute das, daß alle Anträge auf Schallschutz, die erst nach dem 30. September 2016 bei der FBB eingehen, nach neuem Flugzeugmix bearbeitet werden.

Dazu erklärt der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Peter Ohm: „So viel sind die Versprechen der Flughafengesellschaft wert. Erst vor kurzem erklärten die Verantwortlichen anläßlich der Veröffentlichung der neuen Schallschutzfibel , daß man jetzt flexibler und effektiver auf die Wünsche der Anwohner eingehen wolle. Jetzt wird der Umfang des notwendigen Schallschutzes auf der Grundlage eines fragwürdigen Szenarios einfach erneut heruntergerechnet. Schwere und laute Maschinen werden aus dem neuen Flugzeugmix herausgerechnet, weil sie angeblich nicht mehr zu erwarten sind. Was dann später tatsächlich fliegt, spielt keine Rolle mehr. Denn der einmal eingebaute Schallschutz muss erst nachgerüstet werden, wenn der bisherige Lärmpegel um mindestens acht Dezibel (dB) überschritten wird. Das tritt praktisch nie ein, wie es auch durch das Beispiel des Flughafens Tegel mit seiner immensen Kapazitätserweiterung  belegt ist.
Die Flughafengesellschaft setzt also weiter auf Trickserei und Verunsicherung. Ziel ist es, die vom Bundesverwaltungsgericht abgesegneten Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses zu umgehen, wonach zum Beispiel im Tagschutzgebiet der Maximalpegel  von 55 dB(A) im Rauminnern im Grunde genommen niemals überschritten werden darf. Dazu genügt bekanntlich ein lautes Flugzeug. Aber null ist anscheinend doch nicht null für die FBB. Es ist nun Aufgabe der zuständigen Ministerien und der Flughafen-Gesellschafter, diese unsäglichen Rechenkunststücke zu unterbinden.“

Insgesamt haben rund 26.000 Haushalte im Umfeld des BER Anspruch auf Schallschutz. Gut 20.000 Anwohner haben bisher entsprechende Anträge gestellt. Dazu Peter Ohm: „Festzuhalten ist, dass der neue Flugzeugmix laut eigenen Angaben von der FBB nicht für bereits gestellte Anträge angewendet werden soll. Auf die anderen Antragsberechtigen soll anscheinend jetzt ungerechtfertigt Druck ausgeübt werden. Auf den ersten Blick  ist eine jetzige Antragstellung in Bezug auf den zu erwartenden Schallschutz  auch unschädlich. Allerdings – und das ist der Haken – gilt nach Interpretation der FBB das Datum der Antragstellung auch als Stichtag für die Ermittlung des Grundstückswertes als Basis für eine eventuelle Entschädigung. Spätere Wertsteigerungen werden nicht mehr berücksichtigt.“