VDGN hofft jetzt auf das Bundesverfassungsgericht
Der Bundesfinanzhof in München hat heute in drei Verfahren Klagen gegen die Grundsteuer im Bundesmodell zurückgewiesen.
VDGN-Präsident Jochen Brückmann erklärt dazu: „Das Entscheidung des Bundesfinanzhofes ist enttäuschend. Wir bedauern, dass das höchste deutsche Finanzgericht die typisierenden und pauschalierenden Regelungen des Bewertungsgesetzes mit den angesetzten Nettokaltmieten in seinem Urteil für verfassungskonform hält und diese Grundstücksbewertung toleriert. Millionen Grundstückseigentümer haben darauf gehofft, dass das Bewertungsverfahren und die neue Grundsteuer vom Gesetzgeber revidiert wird. Der VDGN hält seine Kritik aufrecht, dass die neue Grundsteuer im Bundesmodell zu sehr auf Pauschalierungen basiert und die Bodenrichtwerte die tatsächlichen Wertverhältnisse von Grundstücken nur unzureichend abbilden. Die im Bewertungsgesetz angesetzten Nettokaltmieten sind ebenso zu ungenau und bilden nicht die tatsächlich erzielbaren Mieten ab. Trotz des enttäuschenden Urteils ist der Gesetzgeber gefordert, bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte und den pauschalen Wertfeststellungen zur Grundsteuer nachzubessern.“
Nach Ansicht der Kläger sind die Bewertungsmethoden verfassungswidrig und verstoßen gegen das Grundgesetz. Deswegen werden die Kläger nun Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen. Der VDGN rät seinen betroffenen Mitgliedern, wenn sie Einsprüche eingelegt haben, diese bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aufrechtzuerhalten.
