Angesichts steigender Strom- und Energiepreise wird die Nutzung von selbst erzeugtem Strom immer attraktiver. Eine Solaranlage auf dem eigenen Dach, am besten in Kombination mit einem Speicher, kann daher eine lohnende Investition sein. Die Bundesregierung fördert Photovoltaikanlagen durch verschiedene Maßnahmen, die sich vorrangig aus der Einspeisevergütung, steuerlichen Vorteilen sowie zinsgünstigen Krediten zusammensetzen.

Gute Beratung als Grundlage
Über Solarberatungen und Informationsveranstaltungen unterstützt der VDGN seine Mitglieder. Denn neben der Anlagengröße oder dem Neigungswinkel des Daches gibt es auch steuerrechtliche Fragen zu berücksichtigen. Zudem unterstützen einige Bundesländer die Anschaffung einer Solaranlage mit finanziellen Mitteln ergänzend zur Bundesförderung. Auch hierbei beraten wir unsere Mitglieder gerne, um für Ihre individuelle Situation eine passende Lösung zu finden. Hier sind die wichtigsten bundesweiten Förderungen 2026 aufgelistet.
1. Einspeisevergütung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Für Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen, sondern ins öffentliche Netz einspeisen, erhalten Sie eine feste Vergütung über 20 Jahre. Die Sätze unterscheiden sich nach Art der Einspeisung (Teil- oder Volleinspeisung) und Anlagengröße.
- Teileinspeisung (Eigenverbrauch + Rest ins Netz): ca. 7,78 Cent/kWh (bis 10 kWp).
- Volleinspeisung (Gesamter Strom ins Netz): ca. 12,34 Cent/kWh (bis 10 kWp).
- Wichtiger Hinweis: Es gibt aktuelle politische Diskussionen (Stand Februar/März 2026) über eine mögliche Streichung der Einspeisevergütung für kleine Neuanlagen zugunsten von Direktvermarktungsmodellen.
2. Steuerliche Vorteile
- 0 % Umsatzsteuer: Seit 2023 entfällt die Mehrwertsteuer (19 %) auf Kauf und Installation von PV-Anlagen und Speichern für Privatpersonen (bis 30 kWp) komplett. Dies entspricht einem direkten Preisnachlass von 19% auf die Nettokosten.
- Ertragsteuerbefreiung: Einnahmen aus dem Betrieb kleinerer Anlagen sind in der Regel von der Einkommensteuer befreit.
- Handwerkerleistungen: Installationskosten können als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden (20 % von max. 6.000 € Arbeitskosten, also bis zu 1.200 € Rückerstattung).
3. Zinsgünstige Kredite (KfW)
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit dem Programm Erneuerbare Energien – Standard (270) zinsgünstige Darlehen für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher an. Eine Finanzierung bis zu 100% der Investitionskosten ist möglich.
Förderung von Balkonkraftwerken in den Bundesländern
Einige Bundesländer bezuschussen Steckersolargeräte, sogenannte Balkonkraftwerke, wobei diese Fördermittel oft nach kurzer Zeit ausgeschöpft sind:
Berlin
Die Förderung von Balkonkraftanlagen ist ausgelaufen, da die Anlagen inzwischen selbst wirtschaftlich sind. Dafür wurde die Solarförderung in Berlin überarbeitet und der Fokus auf größere Solaranlagen gelegt.
Richtlinien der Solarförderung in Berlin
Seit dem 8. Januar läuft das überarbeitete Berliner Förderprogramm SolarPLUS 2026 mit einer neuen, optimierten Förderstruktur. Das Förderprogramm hat für die Jahre 2026 und 2027 jeweils ein Fördervolumen in Höhe von 13 Millionen Euro. Ziel des Senats liegt darin den Anteil von Solarstrom an dem in Berlin erzeugten Strom bis 2035 auf 25 Prozent zu steigern. Daher fokussiert sich die neue Förderung vorrangig auf größere Anlagen mit mehr Kilowatt-Peak. Aus diesem Grund wurde auch die Förderung von Balkonkraftanlagen eingestellt, da sie nur eine sehr geringe Gesamtleistung an der erzeugten Solarenergie haben. Über 1 Millionen Balkonkraftwerke sind in Deutschland bereits registriert bei einer stark steigenden Tendenz, da die Geräte inzwischen eigenständig wirtschaftlich sind, aber machen zusammen nur etwa 0,9 Gigawatt (GW) aus. Die insgesamt 5,6 Millionen Photovoltaikanlagen in Deutschland kommen zusammen auf eine Gesamtleistung von über 115 GW, also liegt der Anteil beim erzeugten Solarstrom der Balkonkraftanlagen nicht mal bei einem Prozent.
Die neu aufgesetzte SolarPLUS-Förderung untergliedert sich in SolarPLUS S für Eigenheime und SolarPLUS L für Mehrfamilienhäuser, Gewerbe und Industrie. Dabei gilt für die Förderung: Je größer die Solaranlage, desto höher die Förderung. Anträge können online über die Website der Investitionsbank Berlin (IBB) digital gestellt werden. Die digitalisierte, klarere und übersichtlichere Förderstruktur vereinfacht die Antragstellung enorm.
Über folgenden Link können Sie die Solarförderung beantragen: https://www.ibb-business-team.de/solarplus
Da die Förderhöhe an die kWp-Leistung der PV-Anlage gekoppelt ist, kann sich jeder Antragsteller vorab seine eigene individuelle Förderung ausrechnen.
Hamburg
Hamburg fördert seit Oktober 2025 den Kauf von Balkonkraftanlagen für einkommensschwache Haushalte (Menschen, die Sozialleistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, BAföG beziehen) mit bis zu 90% der Anschaffungskosten – maximal 500 Euro. Diese Aktion SoliSolar wird von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) und der Caritas Hamburg umgesetzt.
Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern fördert die Anschaffung von Balkonkraftwerken mit einer Förderhöhe von bis zu 500 Euro. Voraussetzung für die Förderung ist ein Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern – zudem muss die Anlage steckerartig sein. Die Antragstellung erfolgt erst nach dem Kauf und der Installation. Zielgruppe für die Förderung sind Privatpersonen, die Eigenheimer oder Mieter sind. Die Mittel des Programms für Eigentümer einer Wohneinheit sind bereits vollständig ausgeschöpft, weshalb von einer Antragstellung als Eigentümer abzusehen ist, da keinerlei Aussicht auf Erfolg besteht. Das Kontingent für Mieter von Wohneinheiten beinhaltet noch für längere Zeit ausreichende Mittel.
Sachsen
Sachsen fördert Balkonkraftwerke im Jahr 2026 primär für Mieter mit einem einmaligen Zuschuss von 300 Euro, welcher über die Sächsische Aufbaubank (SAB) beantragt werden kann. Die Förderung gilt für steckerfertige Anlagen mit einer Mindestleistung von 300 Wp. Der Antrag muss nach der Installation und Inbetriebnahme rein digital bei der SAB eingereicht werden.