Solarförderung im Bund und in den Ländern

Angesichts steigender Strom- und Energiepreise wird die Nutzung von selbst erzeugtem Strom immer attraktiver. Eine Solaranlage auf dem eigenen Dach, am besten in Kombination mit einem Speicher, kann daher eine lohnende Investition sein. Die Bundesregierung fördert Photovoltaikanlagen durch verschiedene Maßnahmen, die sich vorrangig aus der Einspeisevergütung, steuerlichen Vorteilen sowie zinsgünstigen Krediten zusammensetzen.

Gute Beratung als Grundlage

Über Solarberatungen und Informationsveranstaltungen unterstützt der VDGN seine Mitglieder. Denn neben der Anlagengröße oder dem Neigungswinkel des Daches gibt es auch steuerrechtliche Fragen zu berücksichtigen. Zudem unterstützen einige Bundesländer die Anschaffung einer Solaranlage mit finanziellen Mitteln ergänzend zur Bundesförderung. Auch hierbei beraten wir unsere Mitglieder gerne, um für Ihre individuelle Situation eine passende Lösung zu finden. Hier sind die wichtigsten bundesweiten Förderungen 2026 aufgelistet.

1. Einspeisevergütung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Für Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen, sondern ins öffentliche Netz einspeisen, erhalten Sie eine feste Vergütung über 20 Jahre. Die Sätze unterscheiden sich nach Art der Einspeisung (Teil- oder Volleinspeisung) und Anlagengröße.

  • Teileinspeisung (Eigenverbrauch + Rest ins Netz): ca. 7,78 Cent/kWh (bis 10 kWp).
  • Volleinspeisung (Gesamter Strom ins Netz): ca. 12,34 Cent/kWh (bis 10 kWp).
  • Wichtiger Hinweis: Es gibt aktuelle politische Diskussionen (Stand Februar/März 2026) über eine mögliche Streichung der Einspeisevergütung für kleine Neuanlagen zugunsten von Direktvermarktungsmodellen. 

2. Steuerliche Vorteile

  • 0 % Umsatzsteuer: Seit 2023 entfällt die Mehrwertsteuer (19 %) auf Kauf und Installation von PV-Anlagen und Speichern für Privatpersonen (bis 30 kWp) komplett. Dies entspricht einem direkten Preisnachlass von 19% auf die Nettokosten.
  • Ertragsteuerbefreiung: Einnahmen aus dem Betrieb kleinerer Anlagen sind in der Regel von der Einkommensteuer befreit.
  • Handwerkerleistungen: Installationskosten können als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden (20 % von max. 6.000 € Arbeitskosten, also bis zu 1.200 € Rückerstattung). 

3. Zinsgünstige Kredite (KfW) 

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit dem Programm Erneuerbare Energien – Standard (270) zinsgünstige Darlehen für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher an. Eine Finanzierung bis zu 100% der Investitionskosten ist möglich.

Förderung von Balkonkraftwerken in den Bundesländern

Einige Bundesländer bezuschussen Steckersolargeräte, sogenannte Balkonkraftwerke, wobei diese Fördermittel oft nach kurzer Zeit ausgeschöpft sind:

Berlin

Hamburg

Mecklenburg-Vorpommern

Sachsen