Die Bundesregierung hat am 24. Februar 2026 selber Fragen und Antworten zur Heizungspolitik, der Gebäudeeffizienz und zum Wechsel von GEG zu GMG formuliert. Diese Fragen und Antworten listen wir hier auf, um Sie darüber zu informieren und mögliche Fragen direkt zu beantworten.

Warum ist eine Gesetzesänderung notwendig?
Einige Regelungen der letzten Novelle („Heizungsgesetz“) des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) haben viele Menschen und Unternehmen in unserem Land verunsichert. In der Folge wurden deutlich weniger neue Heizungen verkauft. Im Koalitionsvertrag haben wir daher vereinbart, das „Heizungsgesetz“ in seiner jetzigen Form abzuschaffen und durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz zu ersetzen. Das neue Gesetz soll vor dem 1.7.2026 in Kraft treten.
Was ändert sich mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz?
Die strengen Vorgaben zur Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien beim Heizen entfallen, genauso wie Betriebsverbote bestimmter Heizungen. Ziel des Gesetzes ist, dass neue Heizungen in Zukunft überwiegend Co2-frei betrieben werden. Wir vertrauen aber darauf, dass die Bürger die für sie richtige Heizungsart wählen. Sie wissen am besten, was in ihren Heizungskeller passt. Es gibt viele verschiedene Gebäudetypen – wir ermöglichen maßgeschneiderte Lösungen. Wer weiterhin mit fossilen Brennstoffen heizen möchte, muss allerdings nach und nach den Anteil an grünem Öl bzw. Gas erhöhen und so zum Klimaschutz beitragen.
Was bedeutet das neue GMG für mich, wenn ich eine neue Heizung in einem bestehenden Haus einbauen möchte?
Eigentümer, die ihre Heizung austauschen müssen oder wollen, können selbst entscheiden, welche Heizung es werden soll. Sie können aus einem Katalog von Optionen wählen: Wärmepumpen, Hybridmodelle, Biomasse, Gas- oder Ölheizung sind möglich. Wer eine neue Öl- oder Gasheizung einbaut, muss beachten, dass er nach und nach den Anteil an grünem Öl oder Gas erhöhen muss. Im Gesetz ist von der sogenannten Biotreppe die Rede: Der Anteil an klimafreundlichem Gas oder Öl wird stufenweise erhöht. Ab 2029 wird mit einem Anteil von 10 Prozent begonnen. Den weiteren Anstieg bis 2040 legt das Gesetz in drei Schritten fest.
Wie viel teurer wird Heizen mit der Biogastreppe?
Ab 2029 müssen Eigentümer, die sich beim Heizungssautausch für eine Öl- oder Gasheizung entscheiden, eine Bioanteil von 10 Prozent in ihrem Gas/Öl haben. Solche Tarife werden heute schon angeboten. Aktuell liegen die Mehrkosten bei bis zu 0,52 € pro Tag/16 € 1 pro Monat (bei EFH mit durchschnittlichem Jahresverbrauch von 23.000 kWh, Preisdifferenz anhand von Tarifen bei Verivox ermittelt). Bei Grün-Öl bei bis zu 0,75 € pro Tag/23 € pro Monat (bei EFH einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.000l). Für diesen Anteil des Gases/Öls fällt kein CO2-Preis an.
Wie erfolgt die Kontrolle in der Praxis?
Die Überprüfung kann im Rahmen der ohnehin vorgeschriebenen Abgasprüfung durch den Schornsteinfeger erfolgen. So bleibt die Kontrolle effektiv, ohne die Bürgerinnen und Bürger zu belasten.
Gilt die Anforderung der Biotreppe auch für diejenigen Heizungen, die nach geltendem Recht der Biogastreppe unterliegen?
Ja, die Anforderungen werden jedoch an die neue Regelung angeglichen.
Warum soll es eine Grüngas/Öl-Quote geben?
Wir wollen die Wärmeversorgung nachhaltiger machen, daher soll der Ausbau klimafreundlicher Brennstoffe vorangetrieben werden. Das stärkt auch unsere Unabhängigkeit von Energieimporten und nutzt heimische Energie-Potenziale. Um dieses Ziel zu erreichen, führen wir ab 2028 eine moderate Grüngas- und Grünölquote in Höhe von bis zu einem Prozent ein. Die Inverkehrbringer werden zum anteiligen Einsatz von klimafreundlichen Gasen bzw. klimafreundlichem Heizöl verpflichtet. Sektoren wie beispielsweise die Industrie und das Gewerbe nehmen wir von der Quote aus. Bis Sommer werden hierzu vom BMWE Eckpunkte vorgelegt, danach erfolgt ein Gesetzgebungsverfahren. So kann sich der Markt darauf einstellen.
Spielt Biogas in anderen Ländern eine Rolle?
Auch andere europäische Länder setzen auf den Ausbau von Biomethan als einer einheimischen und klimafreundlichen Energiequelle. Dänemark will bis 2030 75 Prozent seines Gasbedarfes aus Biogas decken. Frankreich plant bis 2030 einen Biomethananteil von 7 Prozent.
Was bedeutet das neue GMG für mich, wenn ich ein neues Haus baue?
In neuen Gebäuden ist die Wärmepumpe oder Fernwärme bereits die Heizungsform der Wahl. Die im Jahr 2025 genehmigten Wohnungsneubauten werden bereits zu 96 Prozent als Nullemissionsgebäude gebaut. Mit den Regelungen im GMG ermöglichen wir, dass dieser Trend weiter fortgesetzt wird. Im EU-Recht ist zudem vorgesehen, dass ab 2028 (öffentliche 2 Nichtwohngebäude) und 2030 (alle Neubauten) Gebäude strengere klimafreundlichere Vorgaben gelten. Die Wärmeversorgung muss dann vollständig aus erneuerbaren oder CO2 armen Quellen stammen. Das bedeutet in der Praxis, dass Bauherren die Wahl zwischen einer Wärmepumpe, Fernwärme oder Biomasse haben. Bis dahin gelten für die Wärmeerzeugung die gesetzlichen Regelungen des GMG für den Gebäudestand.
Werden die Klimaziele auch mit der neuen Regelung erreicht?
Die Klimaziele und das Klimaschutzgesetz gelten. Auch das neue Gesetz wird gemeinsam mit der Förderung sicherstellen, dass diese Ziele erreicht werden. Ziel des Gesetzes ist, dass neue Heizungen in Zukunft überwiegend CO2-frei betrieben werden sollen. Das bisherige Heizungsgesetz führte zu Fehlanreizen. Der Absatz neuer Heizungen ist ein gebrochen. Zudem hat es die Kommunen vor Herausforderungen gestellt: Viele investieren bereits in Fernwärme, wissen aber noch nicht, wer wirklich angeschlossen werden kann. Andere nutzen Ausweichmöglichkeiten, die die Entscheidung zum Umstieg vertagen (zum Beispiel Wasserstoff-Prüfgebiete). Sollte sich in einer Evaluierung im Jahr 2030 zeigen, dass der Gebäudesektor sein Klimaziel verfehlt, wird nachgesteuert.
Werden Neubau, Sanierung und neue Heizungen auch künftig gefördert?
Ja. Die auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird bis mindestens 2029 sichergestellt
Wie hängen das GMG und das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung künftig zusammen und welche Auswirkungen hat dies?
Die kommunale Wärmeplanung bleibt ein zentrales strategisches Instrument, das Kommunen, Bürgern und Unternehmen sowie Betreibern von Energieinfrastruktur wichtige Orientierung über die künftige Wärmeversorgung gibt. Die bisherige Wärmeplanung war allerdings besonders für kleinere Kommunen sehr aufwendig und mit viel Bürokratie verbunden. Wir entkoppeln die Wärmeplanung vom Heizungsgesetz und reduzieren den Aufwand für kleine Kommunen, bis 15.000 Einwohner, um bis zu 80 Prozent. So können Kommunen praktikable und realistische Lösungen vor Ort umsetzen, ohne unter Druck zu geraten.