Beratung für Garagennutzer

Sie sind Eigentümer oder Nutzer einer Garage auf fremdem Grund und Boden? Dann wissen Sie vielleicht, dass Ihr Pachtvertrag aufgrund des Schuldrechtsanpassungsgesetzes seit dem 1. Januar 2007 vom Grundstückseigentümer gekündigt werden kann, ohne dass Ihnen dann noch eine Entschädigung zum Zeitwert der Garage gezahlt werden muss. Wie sollen sich Garageneigentümer angesichts dieses Tatbestandes verhalten? Was tun, wenn der Grundstückseigentümer ein höheres Nutzungsentgelt beziehungsweise eine Pacht oder Miete fordert? Das sind typische Fragen, die an den VDGN zum Garageneigentum auf fremdem Grund und Boden gestellt werden. Neben der individuellen Beratung seiner Mitgliedsvereine und Einzelmitglieder unterstützt der VDGN Garageneigentümer bei der Bildung von Vereinen und deren Eintragung in das Vereinsregister.

Wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen wollen, wenden Sie sich bitte an die VDGN-Beratungszentrum unter 030 – 514 888 – 210 oder per E-Mail unter info@vdgn.de.