VDGN warnt:

19.12.2008

Auflagen für energetische
Gebäudesanierung in Berlin nicht überziehen

Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) warnt den Berliner Senat vor überzogenen Anforderungen an die Hausbesitzer bei der energetischen Gebäudesanierung und insbesondere beim Einsatz von erneuerbaren Energien. Dazu erklärt VDGN-Präsident Eckhart Beleites:

Die Erfahrungen der umfangreichen Beratungstätigkeit des VDGN in Berlin besagen, daß die übergroße Mehrheit der Eigenheimbesitzer finanziell überfordert sein wird, wenn man ihnen für bauliche Veränderungen an ihren Häusern umfangreiche Auflagen bei der energetischen Sanierung erteilt. Obwohl sie bereit sind, den energetischen Standard ihrer Eigenheime zu verbessern, werden sie dann solche Sanierungsmaßnahmen ganz unterlassen. Denn auch die Eigenheimer sehen in der Mehrzahl, daß ihr reales Einkommen in den letzten Jahren zurückgegangen ist, während ihre Belastung mit Gebühren, Steuern und anderen Abgaben gestiegen ist. Eine Bereitschaft, hohe Kredite für die energetische Sanierung aufzunehmen, ist auch deshalb nicht vorhanden.

Sehr vorsichtig sollte der Senat auch bei Auflagen für den Einsatz erneuerbarer Energien sein. Für sehr viele Berliner Eigenheimbesitzer wird es nämlich objektiv schwierig und zu teuer sein, solchen Auflagen nachzukommen. So kommt die Nutzung von Erdwärme schon deshalb häufig nicht in Frage, weil Berlin zu den Städten gehört, die ihr Trinkwasser aus dem Grundwasser gewinnen, und zahlreiche Grundstücke in Trinkwasserschutzzonen liegen, in denen die Erdwärmenutzung untersagt ist. Für den Einsatz der Solarenergie müßten sehr häufig Bäume gefällt werden, was eher umweltschädlich sein dürfte. Und so ließe sich die gesamte Palette durchbuchstabieren.

Der VDGN plädiert deshalb für ein Maßhalten bei den Auflagen, die der Senat mit einem neuen Berliner Energiespargesetz erteilen will. Ansonsten wird das Gesetz das Gegenteil der beabsichtigten Wirkung zur Konsequenz haben.