VDGN begrüßt Urteil gegen Ex-BSR-Finanzvorstand

04.03.2008

Urteil gegen Guski

Zum Urteil gegen den Ex-Finanzvorstand der Berliner Stadtreinigunsggetriebe (BSR) Arnold Guski, der für zwei Jahre und sechs Monate in Haft muß, erklärt der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN):

Das Verfahren wegen Betrugs wurde aufgrund einer Strafanzeige des VDGN gegen Herrn Guski geführt. Der VDGN begrüßt das Urteil gegen den Ex-Finanzvorstand der BSR. Es zeigt sich, wie wichtig es ist, den Verantwortlichen genau auf die Finger zu schauen, gerade auch wenn es um staatlich sanktonierte Gebühren wie die Straßenreinigungsgebühren der BSR geht. Der gesamte Vorgang verdeutlicht aber auch, wie notwendig die vom VDGN immer wieder angemahnte, von der BSR aber immer wieder verweigerte Transparenz bei der Gebührenkalkulation ist.