VDGN-Aktionsbündnis schlägt Lösung für „Altanschluß“-Problem vor

12.12.2007

Übergang zu reiner Gebührenfianzierung bei Wasser und Abwasser in der Diskussion

Das Aktionsbündnis Wasser/Abwasser Mecklenburg-Vorpommern im Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) schlägt vor, die Finanzierung der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in Mecklenburg-Vorpommern generell auf die Erhebung von Gebühren umzustellen. Mit dieser Umstellung würde die Erhebung von Anschlußbeiträgen wegfallen. Es würden also auch keine Beiträge für Anschlüsse aus DDR-Zeiten, die derzeit sehr viele Einwohner finanziell belasten, mehr erhoben.

Nach Auffassung des VDGN-Aktionsbündnisses wird mit der Umstellung auf eine Gebührenfinanzierung Gerechtigkeit hergestellt, da sich die finanziellen Belastungen der Einwohner dann nach dem individuellen Wasserverbrauch bemessen. Härtefallregelungen, die heute in großer Zahl zur Anwendung kommen müssen, braucht es dann nicht mehr zu geben. Und es schwindet auch die Angst um das Eigentum an Haus und Hof aufgrund ruinöser Anschlußbeiträge.

Die in vielen Fällen bereits gezahlten Anschlußbeiträge sollen, so der Vorschlag des VDGN-Aktionsbündnisses, in Anleihen umgewandelt und nach dem üblichen Sparzins verzinst werden. Eine Rückzahlung soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, damit Liquiditätsengpässe bei den Ver- und Entsorgungsbetrieben vermieden werden. Die betreffenden Betriebe bekämen so preisgünstigeres Geld als auf dem Kapitalmarkt, während die Betroffenen, die Anschlußbeiträge gezahlt haben, Eigentümer ihres Geldes bleiben. Damit wäre der derzeit gefährdete soziale Friede auf diesem Gebiet sicherlich hergestellt.

Grundzüge des Modells, das einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes bedarf, haben Vertreter des VDGN-Aktionsbündnisses mit Obleuten der Fraktionen von SPD, CDU, Die Linke und FDP im Innenausschuß des Schweriner Landtages bereits Ende November rege diskutiert. Der Vorsitzende des Innenausschusses, Norbert Nieszery (SPD), sagte eine Prüfung durch den Ausschuß und eine Weiterleitung an den Innenminister zu.