Berliner Senatsverkehrsverwaltung steht in der Pflicht, für umgehenden Beginn der Planfeststellung zu sorgen
„Die erneuten Verzögerungen beim Bau der Tangentialen Verbindung Ost (TVO) zwischen der B1 und der Straße an der Wuhlheide um eineinhalb Jahre sorgen für Empörung bei vielen Betroffenen“, erklärt der 1. Vizepräsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Peter Ohm.
Die Deutsche Bahn hatte jüngst mitgeteilt, vorerst keine Planungen der Eisenbahnquerungen vorzunehmen, die für die TVO nötig sind. Ohm dazu: „Die Partei „Die Linke“ schiebt nun in einem aktuellen Antrag in der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf der Deutschen Bahn die Schuld zu für die Verschiebung des Planfeststellungsbeginns. Dieses Manöver ist mehr als durchsichtig. Die Planungen der Deutschen Bahn werden für den Beginn der Planfeststellung der TVO gar nicht benötigt. Die konkrete Bauwerksplanung muß vor dem Bau, nicht aber für den Trassenverlauf vorliegen.“
Ohm weiter: „Die Senatsverkehrsverwaltung steht nun in der Pflicht, für einen umgehenden Beginn der Planfeststellung zu sorgen. Wenn sie sich aber jahrelang nicht um die TVO kümmert und die Planfeststellung durch einen Radschnellweg verzögert wird, muß man sich schon über die jetzigen Schuldzuweisungen wundern. Das nutzt niemandem. Der VDGN wird deshalb genau nachfragen, woher die Verzögerungen resultieren. Außerdem muß die Frage beantwortet werden, welche Projekte bei der Deutschen Bahn länger warten könnten. Diese Fragen sind vom Auftraggeber, dem Land Berlin, zu klären, damit das Planfeststellungsverfahren für die TVO schnellstmöglich beginnen kann.“