Straf anzeige gegen Mitarbeiter der Berliner Senatsverwaltung wegen

07.01.2009

Anstiftung zur Gebührenüberhebung. VDGN-Präsident: Zahlreiche Berliner Grundstückseigentümer wahrscheinlich unrechtmäßig mit Kosten belastet

Der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Eckhart Beleites, hat Strafanzeige gegen den für das Schornsteinfegerwesen zuständigen Mitarbeiter der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gestellt. Beleites wirft dem Senatsmitarbeiter Anstiftung zur Gebührenüberhebung vor.

Grund für die Strafanzeige ist folgender Vorgang: Am 31. Oktober 2007 war in Berlin die für Schornsteinfegerarbeiten maßgebliche Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) u.a. dahingehend geändert worden, daß die Überprüfung sogenannter „raumluftunabhängiger Feuerstätten“ nur noch einmal in zwei Jahren vorgenommen werden muß. Der zuständige Senatsmitarbeiter hatte daraufhin mit Schreiben vom 23. November 2007 an die Schornsteinfeger-Innung Berlin den Beginn des Überprüfungsintervalls so getroffen, daß die nächsten wiederkehrenden Arbeiten erstmals bereits im Jahr 2008 durchzuführen seien. Diese Überprüfungen sind für die Besitzer der Feuerstätten kostenpflichtig.

Im Privathaus des VDGN-Präsidenten versuchte der zuständige Bezirksschornsteinfeger daraufhin bereits im Jahr 2008 eine Überprüfung durchzuführen. Beleites verweigerte das mit dem Hinweis, daß bei ihm zuletzt am 6. Dezember 2007, also nach Änderung der KÜO, eine Überprüfung stattgefunden habe. Es sei aber nicht auszuschließen sei, daß in zahlreichen anderen Fällen im Jahr 2008 Überprüfungen mit der Erhebung von Gebühren stattgefunden haben, obwohl der Überprüfungsabstand von zwei Jahren noch nicht abgelaufen war, und damit Eigentümer von Gas-Feuerstätten zu Unrecht zur Kasse gebeten wurden bzw. Rechnungen erhielten, die zur Bezahlung anstehen. Deshalb sei der Straftatbestand der Anstiftung zur Gebührenüberhebung bzw. versuchter Gebührenüberhebung bei dem Beschuldigten, der seine Kompetenzen überschritten habe, gegeben.

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat die Strafanzeige angenommen und mitgeteilt, dass diese bearbeitet wird. Eingereicht worden war die Anzeige von Rechtsanwalt Jürgen Naumann (Berlin-Mitte).