Regierung Brandenburgs trickst

30.04.2008

Kassieren für Altanschlüsse erst nach der Kommunalwahl

Wie die Landesregierung von Brandenburg mitteilte, hat sich das Kabinett mit den Folgen des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg befaßt, das eine Erhebung von Beiträgen für Altanschlüsse der Trinkwasserversorgung und der Abwasserentsorgung fordert. In der entsprechenden Pressemitteilung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz heißt es, als „Arbeitsschritt“ sei zunächst festgelegt worden: „Die Verjährungsfrist für die Beitragserhebung der Aufgabenträger (Zweckverbände oder Gemeinden) wird verlängert, um auf seriöser Datenbasis über weiteren Handlungsbedarf entscheiden zu können. Für die Verlängerung der Verjährungsfrist muß das Kommunalabgabengesetz (KAG) geändert werden.“

Dazu erklärt der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Eckhart Beleites:

Diese Vorgehensweise der Landesregierung von Brandenburg ist der blanke Hohn gegenüber den Betroffenen. Die Beitragserhebung für Altanschlüsse wird Zehntausenden Grundstückseigentümern in Brandenburg erneut massive finanzielle Belastungen bringen, die auf höchst windigen Rechtskonstruktionen beruhen. Anstatt dieses Problem einer vernünftigen Lösung im Sinne der Brandenburger Bürger zuzuführen, will die Landesregierung das Abkassieren für Altanschlüsse hinter die Kommunalwahlen im September 2008 verschieben. Dazu will sie das Kommunalabgabengesetz ändern, anstatt mit einer Gesetzesänderung die Beitragserhebung für Altanschlüsse grundsätzlich zu unterbinden und damit endlich den Einigungsvertrag von 1990 zu erfüllen. Dieses Vorgehen stellt nicht nur einen billigen politischen Trick dar, es spricht auch Bände über das Rechtsverständnis, das in der Brandenburger Landesregierung herrscht. Insofern reiht es sich „würdig“ ein in die Liste von Verstößen gegen die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, die mit der sittenwidrigen Aneignung von Bodenreformland ihren bisherigen Höhepunkt gefunden hatte.