Ist es erlaubt, mit Familie und Freunden im eigenen Garten gemeinsam Fußball zu schauen und dabei auch mal lauter als sonst zu werden? Diese Frage stellt sich vielen Grundstücksnutzern jetzt zur Europameisterschaft wieder ganz besonders. Grundsätzlich steht dem nichts entgegen, wenn nicht die halbe Stadt eingeladen wird. Denn dafür benötigt man eine Genehmigung der Kommune und unter Umständen eine Lizenz der UEFA als auch Gema-Rechte.
Was jedoch beachtet werden sollte: Auch zur EM gibt es im privaten Bereich keine Ausnahmen hinsichtlich der nachbarrechtlichen Regelungen. Das bedeutet vor allem, dass in der Regel ab 22 Uhr die Nachtruhe einzuhalten ist. In einigen Städten und Gemeinden gibt es geringfügige Abweichungen, so verlangt zum Beispiel die Polizeiordnung der Stadt Dresden freitags und samstags eine Nachtruhe erst ab 24 Uhr bis 8 Uhr. Damit wären an diesen beiden Tagen auch die erst um 21 Uhr beginnenden Europameisterschaftsspiele abgedeckt. Ansonsten ist es ratsam, vorher mit den Nachbarn zu reden, damit dieser bei Jubelschreien nach 22 Uhr nicht gleich Polizei und Ordnungsbehörden auf den Plan rufen. Denn dann drohen empfindliche Bußgelder.
Ist das Verhältnis zum Nachbarn ohnehin angespannt, hilft nur der Rückzug ins Wohnzimmer oder der Weg zum nächsten öffentlichen Public Viewing. Denn dafür vergeben die Kommunen in der Regel Ausnahmegenehmigung, wonach die Nachtruhe dort erst nach Spielende einzuhalten ist. Grundlage ist eine spezielle „Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Europameisterschaft der Männer 2024“. Die Gemeinde kann also Public Viewing auch nach 22 Uhr erlauben, muss es aber nicht. Für die Verwaltung gilt es abzuwägen zwischen dem öffentlichen Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe. Dabei spielt unter anderem die Nähe von Wohnhäusern, aber auch von Altenheimen oder Krankenhäusern eine Rolle.