Nicht zu Ende gedacht

26.03.2021

VDGN lehnt geplante Solarpflicht für bestehende Einfamilienhäuser ab

Foto Solarpanel
Quelle: Pixabay

Der Berliner Senat plant ein Solargesetz. Ziel dieses Gesetzes ist es, den Anteil der solaren Stromerzeugung in Berlin an nicht-öffentlichen Gebäuden zu steigern. Dazu sollen private Hauseigentümer verpflichtet werden, beim Neubau mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche zu bedecken. Bei einer Grundsanierung des Daches bei Bestandsgebäuden sollen nun ebenfalls 30 Prozent der Nettodachfläche mit Photovoltaik bedeckt werden. Die Kosten für solche Anlagen liegen je nach Größe im fünfstelligen Bereich.

Dazu erklärt VDGN-Präsident Jochen Brückmann: „Bewohner von Ein- und Zweifamilienhäusern bei ganz normalen und notwendigen Dacharbeiten zu hohen Zusatzinvestitionen zu zwingen, ist gerade jetzt unzumutbar. Anstatt die Hauseigentümer mit der Brechstange zu gängeln und eine neue Verwaltungsbürokratie zu installieren, um zigtausende Ausnahmefälle zu prüfen, sollten lieber Anreize für Photovoltaik-Anlagen an Bestandsgebäuden geschaffen werden. So können Zuschüsse oder Steuervorteile für bestehende Gebäude viel besser dazu beitragen, das Ziel einer 25-prozentigen Versorgung Berlins über eigenen solaren Strom zu erreichen. Denn viele Investitionen in neue Dachziegel und Dämmung werden verhindert, weil viele Eigenheimbesitzer die zusätzlichen Kosten nicht aufbringen können und sich nicht verschulden wollen. Hinzu kommt, dass der Senat seine eigenen Gebäude aus diesem Gesetz herausnimmt. Bei öffentlichen Gebäuden müsste der Senat eigentlich Vorreiter sein. Nur ein verschwindend geringer Teil der öffentlichen Berliner Gebäude ist jedoch mit Photovoltaikanlagen belegt. Der Gesetzentwurf ist nicht zu Ende gedacht und soll nun in rasanter Geschwindigkeit durch das Parlament gebracht werden. Die betroffenen Berliner Bürger ahnen zudem noch nicht einmal etwas von diesem Vorhaben – Bürgerbeteiligung bisher Fehlanzeige.“