Berlin will die Berliner Baumschutzverordnung (BaumSchVO) ändern, um die Stadt an die neuen Klimabedingungen anzupassen. Die Änderungen beinhalten verschärfte Schutzvorgaben für den Erhalt und Neupflanzungen von Bäumen. Das Land reagiert damit auf den starken Nutzungsdruck und den Verlust von Stadtbäumen.

Wichtige Änderungen und Kernpunkte:
- Herabsetzung der Schutzgrenze: Der Schutzstatus wurde ausgeweitet. Geschützt sind nun bereits einstämmige Bäume mit einem Stammumfang ab 70 cm (vorher 80 cm). Bei mehrstämmigen Bäumen gilt ein Mindestumfang von 50 cm (jeweils gemessen in 1,30 m Höhe).
- Klimaanpassungsgesetz: Die Novellierung setzt die Vorgaben des Berliner Klimaanpassungsgesetzes (KAnGBln) um, um den Baumbestand hitzesicher zu machen und den Erhalt der vorhandenen Grünstruktur zu priorisieren.
- Schutzumfang: Unverändert unter Schutz stehen grundsätzlich sämtliche Laubbäume, die Waldkiefer sowie Walnuss und der Türkische Baumhasel, sofern sie die entsprechenden Stammumfänge aufweisen.
- Fällgenehmigungen & Ersatzpflanzungen: Fällungen von geschützten Bäumen sind weiterhin genehmigungspflichtig. Die Hürden für Ausnahmegenehmigungen wurden erhöht und die Vorgaben für erforderliche Ersatzpflanzungen wurden strenger gefasst, um den Verlust von Baumkronenvolumen auszugleichen.
Sie können die Unterlagen außerdem auf dieser Seite einsehen und sich dort online äußern. Während der Auslegung können Sie Bedenken und Anregungen schriftlich, online oder zur Niederschrift vorbringen.
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Die von Ihnen fristgemäß vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden im weiteren Verfahren geprüft und in die Abwägung einbezogen. Das Ergebnis der Abwägung wird den Betroffenen mitgeteilt.
Formular zur Online-Beteiligung
Der Verordnungsentwurf:
Begründung zur Änderung der Baumschutzverordnung:
Synopse zur Baumschutzverordnung: