Kuhhandel von PDS und SPD aufgeflogen

12.07.2006

OVG Berlin-Brandenburg kippte Neuregelung für Erschließungsbeiträge

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat entschieden, daß die Neuregelung des Erschließungsbeitragsrechts in Berlin ungültig ist. Gekippt wurde die neue Regelung, daß im gesamten Berliner Landesgebiet keine Erschließungsbeiträge mehr für Straßen erhoben werden, die vor dem 3. Oktober für den Straßenverkehr zugelassen waren und damit als erschlossen galten. Dazu erklärt der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Eckhart Beleites:

Das Urteil ist eine Ohrfeige für eine leichtfertige und fahrlässige Handlungsweise der Berliner Regierungskoalition von SPD und PDS, die letztlich auf die Täuschung der Bürger hinauslief. Die Änderung des Erschließungsbeitragsgesetzes entstand als Kuhhandel zwischen SPD und PDS, um den betroffenen Berlinern Eigenheimern die Einführung des Straßenausbaugesetzes schmackhaft zu machen. Im Ost- wie imWestteil der Stadt müßten nun keine teuren Erschließungsbeiträge mehr gezahlt werden, hieß die süße Verheißung, sondern „nur“ Beiträge für den Straßenausbau. Der VDGN hat die Berliner Verantwortlichen aufgrund seiner bundesweiten Erfahrungen immer wieder gewarnt, daß eine Regelung keinen rechtlichen Bestand haben werde, nach der eine einmal entstandene Beitragspflicht rückwirkend entfallen soll.

Nun ist der Kuhhandel der PDS und SPD aufgeflogen. Im gesamten Berlin können Beiträge nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz erhoben werden, die – wie erste Beispiele zeigen – den hohen fünfstelligen Bereich erreichen. Im Westteil Berlins gibt es nach dem Urteil des OVG keine Bremsen für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Wie Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, können davon sogar Straßen betroffen sein, deren Bau im Kaiserreich begonnen worden ist. Für den Ostteil Berlins gilt zwar die Schutzklausel des Einigungsvertrages, nach der Erschließungsbeiträge nicht erhoben werden dürfen, wenn die betreffenden Straßen vor dem 3. Oktober 1990 ortsüblich erschlossen waren. Doch auch dort, so zeigen anhängige Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, versuchen die Verwaltungen immer wieder, Erschließungsbeiträge von Grundstückseigentümern zu kassieren. Es besteht jetzt ernsthaft die Gefahr, daß auch die Regelung des Straßenausbaubeitragsgesetzes für ungültig erklärt wird, nach der Straßenausbaubeiträge nicht rückwirkend erhoben werden.
Die Realität bestätigt unsere Voraussagen: Aufgelegt wurde hier ein Programm zur Arbeitsbeschaffung für Anwälte und zum Abkassieren der Grundstückseigentümer durch das Land Berlin.