Kündigung von Pachtverträgen während der Coronakrise verhindern!

18.12.2020

Leipzigs Oberbürgermeister Jung muß im Garagenstreit jetzt die Notbremse ziehen

Inmitten der Corina-Krise droht vielen Leipziger Garagennutzern – oft im fortgeschrittenen Alter – jetzt unmittelbar die Kündigung der Pachtverträge seitens der Stadt. Dazu erklärt Peter Ohm, 1. Vizepräsident des VDGN, der Leipziger Garagenvereine mit über 1700 Mitgliedern vertritt: „Nach wie vor sind viele Fragen im Zusammenhang mit einer hundertprozentige Pachterhöhung und einer vollständigen Übernahme der Garagenverwaltung durch die Stadt als Grundstückseigentümer offen. Trotzdem werden tausende Garagennutzer genötigt, noch vor Weihnachten den neuen Vertragskonditionen zuzustimmen. Bei den Betroffenen hat das zu großer Verunsicherung und Sorge geführt. In dieser zugespitzten Situation muß Oberbürgermeister Burkhard Jung jetzt die Notbremse ziehen, die Kündigung von Verträgen während des Lockdowns verhindern und einen Runden Tisch zu den Leipziger Garagenproblemen auf den Weg bringen.“ In diesem Sinne hat sich sich der VDGN mit folgendem Offenen Brief an Oberbürgermeister Jung gewandt:

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Burkhard Jung,

der VDGN vertritt Leipziger Garagenvereine mit insgesamt 1700 Mitgliedern. Inmitten der Corona-Krise mit all ihren tiefgreifenden Auswirkungen werden unsere Mitglieder – oft im fortgeschrittenen Alter – jetzt seitens der Stadtverwaltung Leipzig mit der massiven Drohung konfrontiert, zum Jahresende ihr Garageneigentum zu verlieren. Deshalb besteht großer Beratungs- und Informationsbedarf, doch notwendige Versammlungen und Konsultationen sind angesichts der dramatischen Lage und des verschärften Lockdowns in Sachsen nicht mehr möglich.

Deshalb fordern wir: Keine Kündigung von Garagenverträgen auf städtischem Grund und Boden während der Coronakrise und Aussetzung der Frist für die angemahnte Unterzeichnung der Vertragsnachträge.

Zum Hintergrund: Der Beschluß der Leipziger Ratsversammlung zur Erhöhung der Nutzungsentgelte für die mit Garagen bebauten Grundstücksflächen vom 1. Juli 2020 und die im Oktober durch das Liegenschaftsamt versandten Nachträge zu den bestehenden Verträgen haben bei unseren Vereinsmitgliedern und sehr vielen anderen Garagennutzern für großes Unverständnis und Verunsicherung gesorgt. Insbesondere die Aufforderung zur kurzfristigen Unterschriftsleistung bis zu einer willkürlich gesetzten Frist in Verbindung mit der Androhung einer Kündigung der Pachtverträge und einem damit einhergehenden Verlust des Garageneigentums ist als Nötigung wahrgenommen worden.

Die von der Stadtverwaltung versandten Nachtragsformulare entsprechen in keiner Weise den gesetzlichen Anforderungen und können so nicht unterschrieben werden. Insbesondere müssen die Nachtragsvereinbarungen den jeweiligen Hauptverträgen klar zugeordnet werden. Zudem ist zu berücksichtigen, daß es sich um die Nutzung von Grundstücksflächen für Eigentumsgaragen handelt und nicht – wie in den bisherigen Nachtragsformularen formuliert – um Verträge `über die Nutzung einer Garagenfläche´.

Für unsere Vereinsmitglieder gibt es deshalb sehr starken Beratungs- und Abstimmungsbedarf. Vereinszusammenkünfte, Informationsveranstaltungen und persönliche Beratungen sind jedoch unter den Bedingungen der Corona-Kontaktbeschränkungen nicht möglich. Erst wenn das Schlimmste hinsichtlich der Corona-Pandemie überstanden ist, bietet sich wieder die Gelegenheit, über die zahlreich bestehenden offenen Fragen im konstruktiven Miteinander von Garageneigentümern, dem gewählten Stadtrat und der Stadtverwaltung zu beraten. Bis dahin dürfen keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden.

Zu den oben aufgeführten offenen Fragen zählen unter anderem:

Wie kann Planungs- und Rechtssicherheit für die Garagennutzer hinsichtlich der weiteren Perspektive ihrer jeweiligen Garagenhöfe sowie der Entwicklung des Nutzungsentgelts geschaffen werden?

Wie will die Stadt künftig sicherstellen, daß es zu keiner finanziellen Überforderung von Rentnern und einkommensschwachen Bürgern kommt?

Wie gelingt es der Stadtverwaltung nach der Kündigung der Verwalterverträge angesichts der angespannten Personalsituation die bisher von Vereinsvorständen geleistete Arbeit ohne Qualitätseinbuße zu übernehmen?

Wie soll die Zusammenarbeit zwischen der Stadt und den Garagenvereinen künftig gestaltet werden?
Wie gelingt eine klare Aufgabenteilung?

Welche Betriebskosten werden von der Stadt konkret für die jeweiligen Garagenhöfe getragen? Eine solche Aufstellung ist Grundlage für die künftig geforderten Vorauszahlungen der Garagennutzer? Eine Pauschale ohne Abrechnung wird abgelehnt.

Weshalb ist die Stadt Leipzig nicht bereit, gemeinsam mit den Garagenvereinen die Rahmenbedingungen zu schaffen, um die dort vorhandenen Standortressourcen für intelligente Konzepte zum Beispiel für Photovoltaikanlagen und E-Ladestationen zu ermöglichen?

Welche Möglichkeiten gibt es für die Garagenvereine, Grund und und Boden von der Stadt zu kaufen, um so Gebäude- und Grundeigentum zusammenzuführen?

Mit freundlichen Grüßen
Jochen, Brückmann, Präsident, Peter Ohm, 1. Vizepräsident“